wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.08.2008
IV R 86/05 -

BFH: Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verluste, die auf einen veräußerten Teilbetrieb entfallen, nicht mehr mit Gewerbeerträgen späterer Veranlagungszeiträume verrechnet werden können.

Die periodenübergreifende Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist immer wieder Anlass von Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesfinanzhof. Dabei hat sich eine gefestigte Rechtsprechung dahin entwickelt, dass spätere Erträge mit Verlusten nur verrechenbar sind, wenn die Unternehmens- und Unternehmeridentität fortbesteht.

Im Streitfall führte eine KG einen Gewerbebetrieb, der sich aus zwei selbständigen Teilbetrieben zusammensetzte. Der Betrieb entwickelte sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Außenfaktoren defizitär und häufte in beiden Teilbetrieben Verluste an. Aufgrund unternehmerischer Entscheidung veräußerte die KG den Teilbetrieb, auf den der Großteil der Verluste entfiel. Damit war die Frage zu beantworten, ob die auf den veräußerten Teilbetrieb entfallenden Verluste wegen Wegfalls der Unternehmensidentität mit der Veräußerung untergehen oder mit späteren Erträgen des verbleibenden Betriebs verrechnet werden können.

Der Bundesfinanzhof verneinte in diesem Fall die Möglichkeit einer späteren Verlustverrechnung. Nach dem Bundesfinanzhof ist die Unternehmensidentität teilbetriebsbezogen zu prüfen. Dies folgert das Gericht aus der weitgehenden Verselbständigung der Teilbetriebe, die ihrerseits Rechtfertigung für die ständige Rechtssprechung ist, dass Gewinne aus der Aufgabe bzw. Veräußerung der Teilbetriebe den Gewinnen aus der Aufgabe bzw. Veräußerung des Gesamtbetriebs gleichgestellt werden und deshalb nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Klarstellend weist der Bundesfinanzhof darauf hin, dass ein Verlustausgleich zwischen Teilbetrieben weiterhin uneingeschränkt möglich ist, soweit und solange sie demselben Unternehmer zuzurechnen sind.

Werbung

der Leitsatz

Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf den veräußerten Teilbetrieb entfallen, mangels (Teil-)Unternehmensidentität nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 96/08 des BFH vom 08.10.2008

Vorinstanz:
  • Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2005
    [Aktenzeichen: 3 K 210/00]
Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerbesteuer | Verlustvortrag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6797 Dokument-Nr. 6797

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6797

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?