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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verlegung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 12.01.2023
- 6 L 25/23 und 6 L 26/23 -

Lützerath - Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig

Örtliche Verlegung der Mahnwachen auch verhältnismäßig

Die Bestätigungs­verfügungen des Polizeipräsidiums Aachen, mit denen für die beiden Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" sowie die "Die Kirchen(n) im Dorf lassen" der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, sind voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen in zwei Eilverfahren entschieden.

Die vom Polizeipräsidium angeordnete örtliche Verlegung der Mahnwachen auf eine Fläche in Sichtweite von Lützerath ist nicht zu beanstanden. Diese sollten ursprünglich auf Grundstücken stattfinden, die im Eigentum der RWE Power AG stehen bzw. hinsichtlich derer eine sofort vollziehbare Besitzeinweisung erfolgt ist. Durch die Abhaltung der Mahnwachen auf den betreffenden Grundstücken würde somit jedenfalls in das Besitzrecht der RWE Power AG eingegriffen, die der Abhaltung der Mahnwachen dort nicht zugestimmt hat. Sie hat vielmehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht mehr mit der Anwesenheit von Personen auf den für den Tagebau vorgesehenen Grundstücken in Lützerath einverstanden ist. ... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.04.2022
- 6 C 350/21 -

Kein Recht zur Mietminderung bei Verlegung des Müllplatzes um 157 m

Vorliegen eines nur unerheblichen Mietmangels

Die Verlegung des Müllplatzes um 157 m begründet kein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB, da insofern nur ein unerheblicher Mietmangel vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg eine Mietminderung, weil die Vermieterin den Müllplatz aufgrund einer Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück verlegt hatte. Dies führte dazu, dass die Mieter 157 Meter länger zum Müllplatz brauchten.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied... Lesen Sie mehr

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.07.2022
- 4 B 176/22 -

Verlegung des Abholortes für Mülltonnen um 300 Meter wegen Unbefahrbarkeit der Anliegerstraße

Transport der Abfälle zum neuen Abholort zumutbar

Ist eine Anliegerstraße mit einem Entsorgungsfahrzeug nicht gefahrlos befahrbar, so kann der Abholort für die Mülltonnen verlegt werden. Dabei ist eine Entfernung von 300 m zwischen Grundstück und Abholort zumutbar. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2021 kam es in einer schmalen Sackgasse in Halle beim Rückwärtsfahren von einem Müllentsorgungsfahrzeug zu einem tödlichen Unfall. Die Straße hatte eine Breite von 2,80 m bis 3 m und wies verschiedene Hindernisse, wie Bäume und Sträucher im Kurvenbereich oder Masten der Straßenbeleuchtung, auf. Die zuständige Behörde nahm den Unfall... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2020
- 481 C 17917/19 WEG -

Unzulässige Verlegung des Stellplatzes für Mülltonnen vor Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers

Benachteiligung aufgrund zu befürchtender Geruchsbelästigung in den Sommermonaten

Die Verlegung des Stellplatzes für die Mülltonnen vor dem Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers ist unzulässig, wenn in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darin liegt eine Benachteiligung des Wohnungseigentümers. Dies hat Amtsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2019 wurde mehrheitlich die Verlegung des Mülltonnenstellplatzes beschlossen. Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erhoben gegen den Beschluss Klage. Sie führten an, dass das 80 cm tiefe Mülltonnenhäuschen nur etwa 4,20 m von ihrem Schlafzimmerfenster entfernt sein würde. Eine Bepflanzung zwischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 14.10.2020
- RN 4 E 20.2426 -

Kein Anspruch einer Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle auf behördliches Einschreiten gegen Mahnwache

Schwangere können Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben

Eine Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2019 stand vor einer bayerischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit einer kurzen Unterbrechung ein Mann, welcher eine "Gebetsmahnwache" als Form des Protests gegen Schwangerschaftsabbrüche abhielt. Mit der Begründung, dass der Mann Personen anspreche, die die Beratungsstelle betreten wollen, und somit eine Drucksituation... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 02.04.2019
- 2 C 2090/17 (28) -

Verschiebung des Hinflugs um 7 ½ Stunden nach hinten durch Reiseveranstalter stellt Reisemangel dar

Reiseveranstalter darf Start- oder Rückflugzeit innerhalb eines Zeitrahmens von vier Stunden verändern

Verschiebt ein Reiseveranstalter den Hinflug um 7 ½ Stunden nach hinten, so stellt dies eine gravierende Flugzeitänderung und damit einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter darf den in der Reisebestätigung als vorläufig bezeichneten Zeitpunkt des Hin- oder Rückflugs nur innerhalb eines Zeitrahmens von vier Stunden ändern. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2016 buchte ein Mann eine einwöchige Reise nach Mallorca für Ende Juli/Anfang August 2017. Als vorläufige Ankunftszeit wurde in der Reisebestätigung 12:35 mittags angegeben. Im Februar 2017 änderte die Reiseveranstalterin jedoch den Hinflug so, dass der Reisende nunmehr erst um 20 Uhr in Mallorca ankommen sollte. Obwohl der Reisende... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.01.2018
- 154 C 19092/17 -

Verlegung des Abflughafens in eine andere Stadt führt nicht zum Schadens­ersatz­anspruch für dadurch entstandene höhere Hundepensionskosten

Geänderter Abflugort an sich kann jedoch grundsätzlich Reisemangel darstellen

Ein geänderter Abflugort kann einen Reisemangel darstellen, für den eine Minderung in Höhe von 15 % eines Tagesreisepreises für angemessen angesehen werden kann. Durch die Verlegung des Abflugortes verursachte höhere Kosten für eine Hundepension werden jedoch nicht erstattet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Der Berliner Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte bei der Beklagten für sich, seine Frau und seine Kinder eine Pauschalreise in die Türkei für den Zeitraum 3. bis 11. Juni 2017 zum Gesamtpreis von 2.746 Euro. Es wurden folgende Flugdaten vereinbart: Hinflug: 3. Juni 2017, 15.30 Uhr ab Flughafen Berlin Schönefeld, 19.40 Uhr an Flughafen Antalya. Die Fluginformationen waren in der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 13.10.2017
- 31 C 156/16 -

Kein Mietminderungsrecht aufgrund Ausblicks auf Mülltonnen-Platz

Rein optische Beeinträchtigung begründet kein Recht zur Mietminderung

Geht von einem Mülltonnen-Platz eine rein optische Beeinträchtigung aus, besteht kein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB. Ohne zusätzliches Vorliegen einer Geruchs- oder Lärm­beeinträchti­gung besteht lediglich ein unerheblicher Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ließ die Vermieterin den Mülltonnen-Platz einer Wohnanlage zwecks besserer Erreichbarkeit für die Mieter verlegen. Einer der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden, da seine Parterre-Wohnung etwa 10 Meter vom neuen Mülltonnen-Platz entfernt lag. Er minderte aufgrund dessen seine Bruttomiete von Dezember 2015 an um 10 %. Die Vermieterin hielt dies... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 17.12.2015
- 568 C 7273/15 -

Verzögerung des Rückflugs um fast 24 Stunden berechtigt Reisenden zur Buchung eines Ersatzflugs

Hotelübernachtungen stellen keine Abhilfemaßnahmen dar

Verzögert sich ein Rückflug um fast 24 Stunden, obwohl die Umbuchung auf ein früheren Ersatzflug möglich ist, darf der Reisende selbst den früheren Ersatzflug buchen und die dadurch entstandenen Kosten gemäß § 651 c Abs. 3 BGB vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Die Buchung einer zusätzlichen Hotelübernachtung durch den Reiseveranstalter stellt keine Abhilfemaßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2014 verbrachte eine Familie ihren Urlaub auf den Malediven. Da sämtliche Familienmitglieder berufstätig waren und somit wieder montags arbeiten mussten, hatten sie einen Rückflug am Sonntagvormittag gebucht. Kurz vor dem Rückflug teilte die Reiseveranstalterin der Familie jedoch mit, dass sich der Flug um fast 24 Stunden verzögere.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2015
- X ZR 59/14 -

Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden ist als Annullierung anzusehen und begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung

BGH zum Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Vorverlegung eines Fluges

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine mehr als geringfügige Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luft­verkehrs­unter­nehmen als eine Annullierung des Fluges anzusehen ist, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung begründen kann.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrten Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 400 Euro nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c* i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b** der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste... Lesen Sie mehr



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