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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „umlagefähig“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2022
- 63 S 128/21 -
Umlage von Kabelgebühren auch bei Defekt des Anschlusses
Recht zur Mietminderung wegen funktionslosem Kabelanschlusses
Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags unter anderem darüber, ob die Kabelgebühren umlagefähig seien. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin behauptete, der Kabelanschluss sei defekt. Sie nutze ihn daher nicht und müsse auch nicht für die Gebühren aufkommen. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Die Kabelgebühren seien umlagefähig, da sie vertraglich als umlagefähig vereinbart wurden und auch angefallen sind. Eine tatsächliche Nutzung durch den Mieter sei nicht erforderlich. Soweit kein Kabelanschluss... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.05.2022
- 8 U 90/21 -
Zulässige Umlage von Überwachungskosten auf Gewerbemieter
Keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB
Durch eine Klausel in den AGB eines Gewerbemietvertrags könne die Kosten für die Bewachung des Gebäudes auf die Mieter umgelegt werden, ohne dass es einer Bezifferung oder einer höhenmäßigen Begrenzung der Kosten bedarf. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen in einem Ärztehaus in Berlin klagte im Jahr 2020 auf Rückzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2016 in Höhe von über 73.000 €. Es ging dabei um die Kosten für die 24-Stunden-Bewachung des Gebäudes, welche mittels einer Klausel im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt wurden. Die Mieterin hielt die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2021
- VIII ZR 107/20 -
BGH: Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vorliegen von Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV
Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 musste eine seit über 40 Jahre in einer Wohnanlage in Niedersachsen stehende Birke gefällt werden, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten für die Fällung legte die Vermieterin in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig auf die Mieter um. Eine der Mieterinnen war damit nicht einverstanden,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 16.09.2021
- 8 C 85/21 -
Umlage der Kosten für Wachschutz als sonstige Betriebskosten wegen Aktivität der linksradikalen Szene
Umlage muss mietvertraglich vereinbart sein
Die Kosten für einen Wachschutz können als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Wohnung in einem Hotspot der linksradikalen Szene liegt. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 2021 unter anderem Streit über die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wachdienst. Die Wohnung lag im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin. Aus diesem Grund sah es die Vermieterin als notwendig an, einen Wachdienst zu beauftragen. Die Umlage der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2021
- 31 C 295/19 -
Umlage der Reinigungskosten für Treppenhaus trotz Nutzung nur der Kellertreppe
Nach tatsächlicher Nutzung differenzierende Umlage nicht praktikabel
Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen, wenn dieser nur die Kellertreppe nutzt. Eine nach der tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage ist nicht praktikabel. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung in Brandenburg im Jahr 2019 gegen seine Mieter unter anderem auf Zahlung noch offener Betriebskosten. Die Mieter weigerten sich unter anderem sich anteilig an den Kosten für die Reinigung des Treppenhauses zu beteiligen. Sie führten an, lediglich die Kellertreppe zu nutzen.Das Amtsgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.04.2021
- 67 S 335/20 -
Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als Betriebskosten
Wartungskosten sind umlagefähig
Die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umlegbar. Umlagefähig sind dagegen die Wartungskosten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten nach der Betriebskostenabrechnung von November 2019 unter anderem die Kosten für die Anmietung und Wartung der Rauchmelder in Höhe von insgesamt 21,68 € zahlen. Die Mieter hielten die Kosten für nicht umlagefähig und verlangten daher den mittels Lastschrifteinzugs eingezogenen Betrag zurück. Da sich... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 19.11.2020
- 31 S 3302/20 -
Baumfällkosten sind als Betriebskosten umlagefähig
Baumfällkosten stellen Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung dar
Zur "Gartenpflege" im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, so das Landgericht München I. Die hierfür erforderlichen Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht.
Die Parteien stritten in erster Instanz über die Umlagefähigkeit der in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 aufgeführten Kosten für das Fällen zweier abgestorbenen Ebereschen, das Fällen einer absterbenden Kirsche und eines Goldregens, die Totholzentfernung an einer Birke und einer Esche an der Straße in Klettertechnik sowie das Laden, Abfahren und Entsorgen des Schnittguts.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2020
- VIII ZR 81/19 -
BGH schützt Mieter vor überteuerten Modernisierungen
Erhaltungsmaßnahmen an älteren noch funktionstüchtigen Bauteilen stellen keine umlagefähigen Modernisierungskosten dar
Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten auferlegen. Dies hat der BGH entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau aus Düsseldorf gegen ihren Vermieter geklagt. Hintergrund war, dass die Frau, die für ihre Wohnung bisher gut 300 Euro Miete gezahlt hatte, im Jahr 2016 zwei Mieterhöhungen erhielt, nachdem der Vermieter unter anderem die ungefähr 60 Jahre alte Wohnungstür sowie weitere alte Haustüren, Treppenhausfenster und Briefkästen ausgetauscht hatte. Die Mieterhöhungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.02.2019
- 3a C 288/18 -
Vermieter kann erhöhte Müllbeseitigungskosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen
Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten dar
Entstehen dem Vermieter erhöhte Müllbeseitigungskosten, weil die Mieter fehlerhaft ihren Müll trennen, so kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten im § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 8 BetrKV dar. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 anteilig die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls tragen. Hintergrund dessen war, dass in der Wohnanlage fehlerhaft der Müll getrennt wurde und die Vermieterin dadurch erhöhte Müllbeseitigungskosten zu tragen hatte. Die Mieter... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.07.2019
- 65 S 231/18 -
Umlagefähigkeit von Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes bei Vorliegen einer konkreten praktischen Notwendigkeit
Konkrete Notwendigkeit muss von Vermieter dargelegt werden
Die Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und eine konkrete praktische Notwendigkeit dazu besteht. Die konkrete Notwendigkeit muss vom Vermieter dargelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin-Neukölln anteilig an den Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Schließdienstes beteiligen. Der Mieter hielt die Kostenumlage für unzulässig, da seiner Meinung nach keine Notwendigkeit für einen Sicherheitsbedienst bestanden habe. Nach dem Mietvertrag durften "Kosten Sicherheitsdienst" als sonstige Betriebskosten... Lesen Sie mehr
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