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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „umlagefähig“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.02.2019
- 3a C 288/18 -
Vermieter kann erhöhte Müllbeseitigungskosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen
Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten dar
Entstehen dem Vermieter erhöhte Müllbeseitigungskosten, weil die Mieter fehlerhaft ihren Müll trennen, so kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten im § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 8 BetrKV dar. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 anteilig die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls tragen. Hintergrund dessen war, dass in der Wohnanlage fehlerhaft der Müll getrennt wurde und die Vermieterin dadurch erhöhte Müllbeseitigungskosten zu tragen hatte. Die Mieter waren mit der Umlage aber nicht einverstanden und erhoben daher Klage.Das Amtsgericht Frankenthal entschied gegen die Mieter. Die Kosten für Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB und... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.07.2019
- 65 S 231/18 -
Umlagefähigkeit von Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes bei Vorliegen einer konkreten praktischen Notwendigkeit
Konkrete Notwendigkeit muss von Vermieter dargelegt werden
Die Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und eine konkrete praktische Notwendigkeit dazu besteht. Die konkrete Notwendigkeit muss vom Vermieter dargelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin-Neukölln anteilig an den Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Schließdienstes beteiligen. Der Mieter hielt die Kostenumlage für unzulässig, da seiner Meinung nach keine Notwendigkeit für einen Sicherheitsbedienst bestanden habe. Nach dem Mietvertrag durften "Kosten Sicherheitsdienst" als sonstige Betriebskosten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.06.2018
- VIII ZR 38/17 -
BGH: Umlagefähigkeit von Kosten eines in Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge Gebäudeschadens
Wohnungsmieter muss Prämienanteil des versicherten Risikos "Mietverlust" mittragen
Hat ein Wohnungsmieter nach dem Mietvertrag die Kosten einer Gebäudeversicherung als Betriebskosten zu tragen, so sind auch die in der Versicherung enthaltenen Kosten eines mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens vom Mieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Düsseldorf über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung. Zwar musste die Mieterin nach dem Mietvertrag die Kosten der Gebäudeversicherung anteilig zahlen. Jedoch schloss die Versicherung das Risiko eines "Mietverlustes" infolge eines Gebäudeschadens mit ein. Die Mieterin... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 15.03.2019
- 48 C 361/18 -
Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung können nicht auf Mieter umgelegt werden
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wird etwa eine Gasleitung alle fünf Jahre, anstatt, wie nach den technischen Regeln vorgeschriebenen, alle 12 Jahre geprüft, liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Mieterin die Betriebskosten einer Dichtigkeitsprüfung der Gasleitung in Höhe von 107,16 EUR zu zahlen habe. Die Mieterin warf der Vermieterin vor, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen zu haben, da sie eine Dichtigkeitsprüfung alle fünf Jahre für erforderlich hielt. Die Mieterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 24.01.2019
- 13 C 152/18 -
Steigerung der Grünpflegekosten von 62 % gegenüber Vorjahr führt ohne Belegeinsicht nicht zur Unzulässigkeit der Umlage
Belegeinsicht kann Kostensteigerung erklären
Allein der Umstand, dass die Grünpflegekosten gegenüber dem Vorjahr um 62 % gestiegen sind, führt nicht dazu, dass der Vermieter die Kosten nicht umlegen darf. Vielmehr muss der Mieter zunächst die Belege einsehen, welche die Kostensteigerung erklären können. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Wohnung in Berlin die Nebenkostenabrechnung für 2016/2017 für zu hoch. Sie bemängelten, dass die Kosten für die Grünpflege im Vergleich zum Vorjahr um 62 % gestiegen waren. Sie hielten dies für unzulässig. Da die Vermieterin auf die Aufforderung der Mieter zur Einsichtnahme der Belege nicht reagierte, erhoben die Mieter Klage auf... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 06.04.2018
- 61 C 2796/17 -
Keine Umlage von Hausmeisterkosten bei Abschluss eines Pauschalvertrags ohne Aufschlüsselung einzelner Positionen
Fehlende Erkennbarkeit der Umlagefähigkeit der abgerechneten Kosten
Hausmeisterkosten können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat, ohne eine Differenzierung hinsichtlich der Art der geleisteten Arbeiten vorzunehmen. In diesem Fall ist für den Mieter nicht erkennbar, in welchem Umfang umlagefähige Kosten in der Abrechnung enthalten sind. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 die Zahlung der Hauswartkosten von ca. 366 EUR. Sie hatte mit dem Hauswart einen Pauschalvertrag abgeschlossen, ohne hinsichtlich der Arten der Arbeiten zu unterscheiden. Die Mieter hielten dies für unzulässig, da dadurch nicht erkennbar sei, welche Kosten des Hauswarts umlagefähig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -
Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig
Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten
Die in einer Kleinreparaturklausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 05.09.2012
- 7 C 549/11 -
Kosten eines zu einer Seniorenwohnanlage gehörenden Streichelzoos stellen Betriebskosten dar
Vermieter kann Kosten auf Mieter anteilig umlegen
Die Kosten eines Streichelzoos, der zu einer Seniorenwohnanlage gehört, stellen Betriebskosten dar. Der Vermieter kann daher die Kosten auf die Mieter anteilig umlegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sah eine Wohnungsmieterin nicht ein, anlässlich der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 die Kosten für den Betrieb des Streichelzoos in Höhe von 35,20 EUR mitzutragen. Die Mieterin wohnte in einer Seniorenwohnanlage, wozu der Streichelzoo gehörte. Da die Vermieterin sich weigerte die Kosten zu erstatten, erhob die Mieterin Klage.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
- 62 S 94/85 -
Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen
Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der Schneeräumgeräte sowie für die Reinigung des Wohnhauses durch eine Fachfirma als Betriebskosten anzusehen sind. Dies sahen die Mieter einer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 22.04.2016
- 4 C 446/14 -
Keine Aufschlüsselung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten in Betriebskostenabrechnung rechtfertigt pauschalen Abzug von 20 %
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten nicht umlagefähige Hauswartkosten
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten stellen keine umlagefähigen Hauswartkosten dar. Schlüsselt der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten auf, kann der Mieter einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 % vornehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt machte die Vermieterin einer Wohnung Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 geltend. Da die Vermieterin in der Abrechnung keine Differenzierung zwischen Hausmeister- und Verwaltertätigkeit vornahm, beanspruchten die Mieter hinsichtlich der abgerechneten Hausmeistertätigkeiten einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 %. Die... Lesen Sie mehr
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