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Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.02.2019
- 3a C 288/18 -
Vermieter kann erhöhte Müllbeseitigungskosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen
Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten dar
Entstehen dem Vermieter erhöhte Müllbeseitigungskosten, weil die Mieter fehlerhaft ihren Müll trennen, so kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten im § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 8 BetrKV dar. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der
Zulässige Umlage der Müllbeseitigungskosten
Das Amtsgericht Frankenthal entschied gegen die Mieter. Die Kosten für Überprüfung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2019
Quelle: Amtsgericht Frankenthal, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 1422 GE 2019, 1422
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Dokument-Nr. 28144
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