Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Trinkgeld“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trinkgeld“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 13.07.2022
- B 7/14 AS 75/20 R -
Geringes Trinkgeld mindert Arbeitslosengeld-II-Anspruch nicht
Trinkgelder unterhalb von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht anrechenbar
Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die als Servicekraft in der Gastronomie tätige Klägerin erhielt neben Erwerbseinkommen aus dieser Tätigkeit Trinkgeld in Höhe von 25 Euro monatlich. Das beklagte Jobcenter berücksichtigte dieses Trinkgeld als Erwerbseinkommen i.S. des SGB II. Mit ihrem Begehren, das Trinkgeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II „außen vor zu lassen“, ist die Klägerin in der ersten und zweiten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit erfolglos geblieben. Die Klägerin legte Revision ein.Das Bundessozialgericht gab der Revision zum Teil statt. Anders als vom beklagten Jobcenter und dem LSG angenommen, handelt es sich bei diesem Trinkgeld nicht um... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 14.06.2019
- 2 U 1260/17 -
Vom Reiseveranstalter vorformulierte "Trinkgeldempfehlung" mit Widerspruchslösung unwirksam
Klausel stellt unangemessene Benachteiligung von Reisenden dar
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass eine vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte "Trinkgeldempfehlung", der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, den Reisenden unangemessen benachteiligt. Sie ist daher unwirksam.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der beklagte Reiseveranstalter bereits in erster Instanz durch das Landgericht Koblenz dazu verurteilt, es zu unterlassen, in Reiseverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, diese Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung solcher Reiseverträge auf diese Klausel zu berufen.Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.12.2018
- 6 U 24/17 -
Im Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt müssen obligatorische Trinkgelder mit angegeben werden
Serviceentgelt stellt keine freiwillige Leistung des Gastes dar
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass bei der Zusammensetzung des Gesamtpreises für eine Kreuzfahrt die obligatorischen Trinkgelder im beworbenen Reisepreis angegeben werden müssen.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls, die Schiffsreisen vermittelt, hatte mit einem Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt geworben. In diesem Gesamtpreis fehlte die Angabe eines Serviceentgelts von 10 Euro pro Tag. Nach den Vertragsbedingungen muss das Serviceentgelt von jedem Kreuzfahrtgast bezahlt werden. Es wird nur dann nicht berechnet, wenn der Gast eine Nacht nicht an Bord verbringt.... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Koblenz, Urteil vom 11.09.2017
- 15 O 36/17 -
Reiseanbieter darf Trinkgelder auf Kreuzfahrten nicht automatisch vom Bordkonto des Reisenden abbuchen
Hinweis auf mögliche Streichung der Zahlungen nicht ausreichend
Ob Reisende auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ist ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Ein Hinweis, dass die Zahlung gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reicht nicht aus. Das entschied das Landgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall buchte der Reiseanbieter Berge und Meer Touristik GmbH als Trinkgeld automatisch 10 Euro pro Person und Nacht vom Bordkonto der Reisenden ab. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine entsprechende Regelung in den AGB. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden können.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2016
- S 4 AS 2297/15 -
Trinkgeld einer Friseurin darf nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden
Geben von Trinkgeld stellt freiwillige Leistung dar und beruht nicht auf rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist alleinerziehende Mutter und in Teilzeit als Friseurin beschäftigt. Aus ihrer Tätigkeit erzielte sie zuletzt bei einer monatlichen Arbeitszeit von 60 Stunden einen Bruttoarbeitslohn von 540 Euro. Nachdem die Klägerin Nachfragen des Jobcenters nach ihren Trinkgeldeinnahmen nicht beantwortet hatte, ging das Jobcenter von einem geschätzten... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.06.2015
- VI R 37/14 -
Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an Saal-Assistenten können steuerfreie Trinkgelder sein
Kein gültiges gesetzliches Trinkgeldannahmeverbot
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saal-Assistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein können. Die Steuerfreiheit entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger als eine Art Kellner mit dem Bedienen der Spielbankkunden betraut. Er war nicht Teil des spieltechnischen Personals, wie etwa die Croupiers (Kassierer). Im Gehaltstarifvertrag wurden die freiwilligen Zuwendungen von Besuchern der Spielbank an die Saal-Assistenten als Trinkgelder bezeichnet, die arbeitstäglich zu erfassen und ausschließlich... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.04.1958
- 11 S 64/57 -
Trinkgelder im Rahmen der Heizöllieferung als Betriebskosten umlagefähig
Trinkgeldzahlung vom Lieferungsvertrag umfasst
Fallen im Rahmen der Heizöllieferung Trinkgelder an, so können diese als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Denn Trinkgeldzahlungen sind vom Lieferungsvertrag mitumfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Jahr 1957 Streit darüber, ob der Vermieter gezahlte Trinkgelder in Höhe von 30 DM im Rahmen der Heizöllieferung als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen durfte.Das Landgericht Hamburg bejahte die Umlagefähigkeit der gezahlten Trinkgelder. Es begründete seine Entscheidung damit, dass bei persönlichen Dienstleistungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.1980
- 61 S 221/80 -
Keine Umlage gezahlter Trinkgelder auf die Betriebskosten
Trinkgelder gehören nicht zu umlagefähigen Heizkosten
Trinkgelder dürfen nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden, da sie nicht zu den umlagefähigen Heizkosten zählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Vermieterin gezahlte Trinkgelder in Höhe von 490 DM zu den umlagefähigen Heizkosten zählen darf oder nicht.Das Landgericht Berlin verneinte die Umlagefähigkeit der gezahlten Trinkgelder auf die Betriebskosten. Denn diese gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten der Heiz- und Warmwasserversorgung. ... Lesen Sie mehr
Landgericht Mannheim, Urteil vom 02.11.1977
- 4 S 44/77 -
Trinkgelder für Heizöllieferung nicht umlagefähig
Trinkgelder stellen keine notwendigen Kosten zur Heizölbeschaffung dar
Gibt ein Vermieter bei der Anlieferung von Heizöl Trinkgelder, so können diese nicht auf die Mieter umgelegt werden. Denn Trinkgelder stellen keine notwendigen Kosten für Heizölbeschaffung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vermieter die an die Heizöllieferanten gezahlten Trinkgelder von 25 DM auf die Mieter umlegen darf.Das Landgericht Mannheim stellte fest, dass der Vermieter die gezahlten Trinkgelder nicht auf die Mieter umlegen darf. Denn dazu sei weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Grundlage ersichtlich... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2012
- S 73 KR 1505/10 -
"Toilettenfrauen" sind Reinigungskräfte - keine Trinkgeld-Bewacher
Anwendung des Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks: Berliner Firma muss über 100.000 Euro Versicherungsbeiträge nachzahlen
Ein Betrieb, der sich für die Erlaubnis zum Sammeln von Trinkgeldern verpflichtet, z. B. in Warenhäusern und Einkaufszentren öffentlich zugängliche Kundentoiletten sauber zu halten, ist ein Reinigungsbetrieb. Die bei ihm angestellten Toilettenfrauen sind schwerpunktmäßig Reinigungskräfte und nicht lediglich Bewacherinnen von Trinkgeldtellern. Für sie gilt der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks. Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge berechnet sich deshalb nach den tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhnen und nicht nach den niedrigeren tatsächlich gezahlten Löhnen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall führte die Deutsche Rentenversicherung Bund im September 2009 eine Betriebsprüfung bei einem Berliner „Reinigungsservice“ durch, der sich auf die Betreuung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen in Einkaufszentren, Warenhäusern und ähnlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Im Ergebnis forderte die Rentenversicherung für den Prüfzeitraum 2005 bis 2008... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Trinkgeld“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »