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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2010
- 9 LA 205/08 -
Zur Frage, wann Straßenreinigungsgebühren wegen schlechter Straßenreinigung gemindert werden können
Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung - Parkende Autos stören Reinigungsmaßnahmen
Wenn Kommunen öffentliche Straßen nur unvollständig säubern, dürfen Anlieger deshalb nicht gleich die Straßenreinigungsgebühren mindern. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückeigentümer aus Hannover gerichtlich klären lassen, ob es Anlieger hinnehmen müssen, dass die Straßen wegen parkender Autos in bestimmen Teilbereichen nicht gereinigt werden oder ob in solchen Fällen ein erhöhter Reinigungsaufwand seitens der Gemeinde (etwa eine teilweise
Minderung der Straßenreinigungsgebühren bei Schlechtleistung?
Er stellte die Frage, ob die Gegenleistung für die Straßenreinigung anzusehende Gebühr zu mindern ist oder wegfallen muss, wenn die
Gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip
Nach dem gebührenrechtlichen
Straße muss in ihrer Gesamtheit im "Großen und Ganzen" gereinigt werden
Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, muss zunächst berücksichtigt werden, dass sich die durch die Straßenreinigungsgebühr abgegoltene Leistung auf die
Behinderung der Reinigungsarbeiten durch parkende Fahrzeuge
Wenn parkende Fahrzeuge die
Schlechterfüllung liegt erst bei erheblichen Reinigungsmängeln vor
Daher führe eine Nicht- oder Schlechterfüllung erst dann zu einem Wegfall oder einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr, wenn nach Art, Dauer und/oder Umfang erhebliche Reinigungsmängel festzustellen sind, so dass die
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Eine Nicht- oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Straßenreinigung (z. B. wegen parkender Autos) führt erst dann zu einem Wegfall oder einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr, wenn nach Art, Dauer und/oder Umfang erhebliche Reinigungsmängel festzustellen sind, so dass die Straße als Ganzes nicht mehr als gereinigt angesehen werden kann.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Lüneburg
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 27.02.2008
[Aktenzeichen: 1 A 514/06]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 9276
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