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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Speyer“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 09.05.2023
- S 12 U 88/21 -

Corona-Infektion als Arbeitsunfall: Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich

Kein Anspruch auf Anerkennung der Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall

Eine Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Laut Sozialgericht lässt sich bezüglich der Kontakte im versichertem Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen.

Die Stadtverwaltung Grünstadt meldete im Dezember 2020 mittels Unfallanzeige, dass eine Mitarbeiterin der Nachmittagsbetreuung an der Dekan-Ernst-Grundschule im Oktober an Covid-19 erkrankt sei. Die Infektion sei möglicherweise in der Schule bei der Betreuung eines in Erkrankungsverdacht stehenden Kindes erfolgt. Das Kind sei selbst nicht getestet worden. Jedoch seien in der Großfamilie des Kindes zahlreiche Covid-19-Fälle aufgetreten. Auch der Klassenlehrer des Kindes sei mit Covid-19 infiziert worden.Eine Maskenpflicht bestand zum damaligen Zeitpunkt für Grundschüler in Rheinland-Pfalz nicht. Auch galten in der Grundschule keine... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 29.03.2016
- S 5 AS 493/14 -

Erwerbsfähigen Unionsbürgern steht kein Anspruch auf Sozialhilfe zu

Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") verstößt nicht gegen europäisches Recht

Erwerbsfähige Unionsbürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Dies entschied das Sozialgericht Speyer. Damit weicht das Gericht von der Rechtsprechung des Bundes­sozial­gerichts ab, wonach bei einem Aufenthalt von EU-Bürgern im Bundesgebiet von mindestens sechs Monaten Sozialhilfe geleistet werden muss, weil das vom Gesetz vorgesehene Ermessen der Sozialhilfeträger zur Leistung in diesen Fällen auf Null reduziert sei.

Im vorliegenden Fall klagte eine irische Staatsangehörige, die Rahmen ihrer Aufenthaltsanzeige angab, zur Arbeitssuche eingereist zu sein. Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") lehnte der Beklagte ab. In der Folgezeit arbeitete die Klägerin 3 Monate in geringfügigem Umfang und war danach auf Arbeitssuche.Die Klägerin machte geltend, dass... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 23.02.2016
- S 15 AS 857/15 -

Hartz IV: Kinder haben Anspruch auf Bezahlung der Ferienfreizeit des Schülerhortes

Auch Freizeit­veranstaltung des Schülerhorts stellt Bedarf für Bildung dar

Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass die Stadt Landau zwei Grundschülern, die zusammen mit ihrer Mutter Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beziehen, zu Unrecht die Kostenübernahme einer Freizeitmaßnahme ihres Schülerhortes versagt hat.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens besuchten beide eine Grundschule mit angeschlossenem Schülerhort. Der Hort veranstaltete in den Osterferien eine 4-tägige Freizeit mit Übernachtung in einer Waldwerkstatt. Für die Teilnahme beantragen die Kläger, vertreten durch ihre Mutter, jeweils einen Beitrag von 55 Euro bei der Beklagten. Diese lehnte die Kostenübernahme ab, da die Kläger... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 17.02.2016
- S 1 AL 63/15 -

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung unzulässig

Kündigung eines unbefristeten Arbeits­verhältnisses zu Gunsten eines befristeten Arbeitsvertrages bei deutlich attraktiveren Arbeitsbedingungen gerechtfertigt

Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit einem gelernten Mauerer, der zuvor in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand, zu Unrecht die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I) im Anschluss an eine darauffolgende befristete Beschäftigung verweigert hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als Maurer bei einem ca. 50 km von seinem Wohnort entfernten Arbeitgeber tätig. Diese unbefristete Beschäftigung kündigte der Kläger und arbeitete unmittelbar anschließend in einem Betrieb in der Nähe seines Wohnortes. Dieses Arbeitsverhältnis war allerdings von Anfang an auf zunächst 2 Monate befristet gewesen. Danach meldete sich der... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Beschluss vom 07.05.2013
- S 5 AS 649/13 ER und S 5 AS 1617/12 ER (Beschluss, 31.10.2012 -

Für Ausschluss des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II ist allein Förderfähigkeit der Ausbildung entscheidend

Tatsächliche Förderung des Auszubildenden nicht entscheidend

Für den Ausschluss des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II nach § 7 Abs. 5 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) kommt es allein auf die Förderfähigkeit der Ausbildung an. Hierbei ist nicht maßgeblich, ob der Auszubildende tatsächlich gefördert wird oder ob ein persönlicher Versagungsgrund gegen einen Anspruch auf Ausbildungs­förderung nach dem BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts hervor.

Der 1980 geborene Antragsteller des zugrunde liegenden Falls bezog laufend Leistungen nach dem SGB II. Er besucht seit August 2012 die Meisterschule für Handwerker, Bezirksverband Pfalz, mit dem Ziel, die Ausbildung zum "Goldschmied" zu absolvieren. Ausweislich der am 8. Mai 2012 ausgestellten Bescheinigung des Referates Jugend und Sport der Stadtverwaltung Kaiserslautern - Amt für... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Beschluss vom 27.03.2012
- S 6 AS 362/12 ER -

Auch Schüler einer Ganztagsschule können Anspruch auf Lernförderung nach § 28 SGB II haben

Bei geeignetem und zum Erreichen wesentlicher Lernziele erforderlichem Zusatzunterricht besteht Anspruch auf Lernförderung

Ein Antrag auf angemessene Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Besuch einer Ganztagsschule eine Lernförderung immer ausschließt. Die gesetzlichen Vorgaben stützen diese Ansicht nicht. Zwar ist bei Ganztagsschulen davon auszugehen, dass gegenüber konventionellen Schulen ein größeres schulisches Förderangebot (z.B. Hausaufgabenbetreuung) besteht, jedoch ist für die Gewährung einer ergänzenden angemessenen Lernförderung im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB II in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung erforderlich und eine auf das Schuljahresende bezogene prognostische Einschätzung unter Einbeziehung der schulischen Förderangebote zu treffen. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.

Die 12-jährige Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls besucht eine Ganztagsschule. Ausweislich des Zeugnisses für das erste Halbjahr 2012 waren die Noten in Deutsch und Mathematik "ausreichend" und in Englisch "mangelhaft". Auch in den Fächern Erdkunde, Musik und Wirtschaft und Verwaltung war die Note "mangelhaft". Die Schule bescheinigte für das zweite Halbjahr 2012 einen außerschulischen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 07.03.2012
- S 1 AL 31/11 -

Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten der Kindererziehung – Kind darf drittes Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Additive Anrechnung von Zeiten mehrerer parallel erzogener Kinder nicht möglich

Zeiten der Kindererziehung können nur dann die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit nach § 123 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) erfüllen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt auch, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden. Eine sinngemäße Anwendung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Rentenversicherung sowie des Elterngeldes und der Elternzeit, nach denen Zeiten, in denen mehrere Kinder parallel erzogen werden, additiv auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zu berücksichtigen sind, ist nicht möglich. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete in Vollzeit bis zur Geburt ihrer ersten Tochter im Dezember 2004. Von Januar 2005 bis Dezember 2010 nahm die Klägerin Elternzeit in Anspruch. Während dieser Zeit wurde im April 2006 ihre zweite Tochter geboren. Die Klägerin hatte gemäß § 15 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit Einverständnis ihres Arbeitgebers... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2012
- S 5 SB 563/08 -

Tod eines Klägers führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Feststellung der Schwerbehinderung stellt notwendige Voraussetzung für Gewährung von beantragter Altersrente dar

Ist die Feststellung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung - GdB - von 50 und mehr) für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung notwendig, erlischt der Anspruch auf die Feststellung ausnahmsweise nicht mit dem Tode des Klägers. Dies entschied das Sozialgericht Speyer und gab einer entsprechenden Klage der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Klägers statt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Sozialgericht Speyer der Klage der Rechtsnachfolger eines im laufenden Klageverfahren verstorbenen Klägers stattgegeben und das Land Rheinland-Pfalz – vertreten durch das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – verurteilt, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 ab Januar 2008 festzustellen.Die durchgeführten... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.01.2012
- S 15 U 40/10 -

Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall darstellen

Dusche vor Dienstantritt diente als Herstellung der Einsatzfähigkeit für Tätigkeit als Rettungsassistent

Rutscht ein Rettungssanitäter auf dem Weg in die Dusche auf seiner Dienststelle vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit aus, kann ein Arbeitsunfall im Sinne der Unfallversicherung vorliegen. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn ein Rettungssanitäter in den Sommermonaten den über sieben Kilometer langen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad zurückgelegt hat und das Duschen aus der Sicht des Rettungssanitäters notwendig war, um für seine Tätigkeit einsatzfähig zu sein. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist beruflich als Rettungssanitäter tätig. Er fuhr im Sommer mit dem Fahrrad zur Arbeit und legte hierbei eine Strecke von über sieben Kilometern zurück. Er beabsichtigte auf seiner Dienststelle zu duschen, da er dies wegen des potentiellen Körperkontaktes mit Patienten für notwendig hielt, um für seine Tätigkeit als Rettungsassistent einsatzfähig... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Beschluss vom 05.10.2009
- S 1 AS 1731/09 ER -

Hartz IV: Keine Anrechnung der Abwackprämie auf das Arbeitslosengeld II

Mögliche Verwertung darf nicht unwirtschaftlich sein oder besondere Härte darstellen

Die Abwrackprämie führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II (Alg II), wenn sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt an den Verkäufer des Neuwagens gezahlt wird. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.

Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich eine achtköpfige Familie gegen die Anrechnung der Abwrackprämie in Höhe von 2500,00 €, welches sie nach Verschrottung ihres Altfahrzeuges bei Neukauf eines PKW-Transporters erhalten hatte. Das betroffene Ehepaar hat insgesamt neun Kinder, von denen sechs noch im Haushalt leben und beim Bezug von Alg II berücksichtigt werden. Normalerweise muss... Lesen Sie mehr




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