wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 29.03.2016
S 5 AS 493/14 -

Erwerbsfähigen Unionsbürgern steht kein Anspruch auf Sozialhilfe zu

Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") verstößt nicht gegen europäisches Recht

Erwerbsfähige Unionsbürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Dies entschied das Sozialgericht Speyer. Damit weicht das Gericht von der Rechtsprechung des Bundes­sozial­gerichts ab, wonach bei einem Aufenthalt von EU-Bürgern im Bundesgebiet von mindestens sechs Monaten Sozialhilfe geleistet werden muss, weil das vom Gesetz vorgesehene Ermessen der Sozialhilfeträger zur Leistung in diesen Fällen auf Null reduziert sei.

Im vorliegenden Fall klagte eine irische Staatsangehörige, die Rahmen ihrer Aufenthaltsanzeige angab, zur Arbeitssuche eingereist zu sein. Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") lehnte der Beklagte ab. In der Folgezeit arbeitete die Klägerin 3 Monate in geringfügigem Umfang und war danach auf Arbeitssuche.

Klägerin rügt Verstoß gegen europäisches Gleichbehandlungsverbot

Die Klägerin machte geltend, dass der Leistungsausschluss nach dem SGB II gegen das europäische Gleichbehandlungsverbot verstoße. Zudem habe sie bereits eine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt aufgebaut. Wenn sie keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende habe, bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Anspruch auf Sozialhilfe.

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt sich über eindeutigen Wortlaut des Gesetzes hinweg

Das Sozialgericht Speyer wies die Klage ab. Entscheidend sei, dass sich das Aufenthaltsrecht der Klägerin alleine aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, da sie weniger als ein Jahr in Deutschland tätig war. Der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") verstoße nicht gegen europäisches Recht. Auch einen Anspruch auf Sozialhilfe besteht nach der Entscheidung nicht. Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei nicht zu folgen, da sie sich über den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und den Willen des Gesetzgebers hinwegsetze.

Unionsbürgern ist Rückkehr ins Heimatland in der Regel ohne drohende Gefahren für hochrangige Rechtsgüter möglich

Schließlich bedurfte es nach Auffassung des Sozialgerichts keiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages aus Art. 20 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, materiell bedürftigen Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Sozialgerichtes folgt aus diesen Anforderungen jedoch nicht zwangsläufig ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe. Denn anders als beispielsweise Asylbewerbern ist es Unionsbürgern regelmäßig möglich, ohne drohende Gefahren für hochrangige Rechtsgüter (etwa durch politische Verfolgung) in ihr Heimatland zurückzukehren und dort staatliche Unterstützungsleistungen zu erlangen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2016
Quelle: Sozialgericht Speyer/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitssuche | Jobsuche | Leistungsausschluss | Sozialleistungen | Unionsbürger

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22420 Dokument-Nr. 22420

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22420

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?