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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicherheitsabstand“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Entscheidung vom 13.12.2023
- 14 U 32/23 -

Sturz eines Motorradfahrers zwecks Verhinderung eines Auffahrunfalls spricht für dessen Unaufmerksamkeit oder zu geringen Abstand

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch für berührungslose Unfälle

Stürzt ein Motorradfahrer bei einem Bremsvorgang zur Verhinderung eines Auffahrunfalls, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Der für Auffahrunfälle geltende Anscheinsbeweis gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 kam es auf einer Straße in Niedersachen zu einem Sturz eines Motorradfahrers, als dieser aufgrund einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs selbst stark bremsen musste und dabei ins Rutschen kam. Das vorausfahrende Fahrzeug musste stark abbremsen, weil plötzlich ein entgegenkommender Mercedes auf seine Fahrbahn fuhr. Der Mercedes wollte einem Müllwagen überholen, der auf seiner Fahrbahn stand. Dabei achtete die Fahrerin des Mercedes nicht auf den Gegenverkehr, obwohl die Straße an der Stelle einen leichte Rechtskurve aufwies. Der Motorradfahrer klagte schließlich gegen die Halterin... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 20.04.2021
- 2 OWi 4211 Js 1233/21 -

Vorwerfbare Abstands­unter­schreitung setzt nicht gewisse Dauer voraus

Kein Verkehrsverstoß bei Abstands­unter­schreitung wegen plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels

Eine vorwerfbare Verletzung des gebotenen Abstands gemäß § 4 StVO setzt nicht voraus, dass die Abstands­unter­schreitung von gewisser Daue ist. Jedoch entfällt ein Pflichtenverstoß, wenn die Abstands­unter­schreitung aufgrund eines plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels verursacht wird. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Pkw-Fahrer vorgeworfen im August 2020 auf einer Autobahn in Rheinland-Pfalz den erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Im Anschließenden Prozess vor dem Amtsgericht Landstuhl ging es unter anderem um die Frage, ob die Abstandsunterschreitung von gewisser Dauer sein muss, um einen Verkehrsverstoß begründen zu können.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2021
- 23 U 120/20 -

Abruptes Abbremsen aufgrund des unverschuldeten Auslösens des Notfallbrems­assistenten wiegt weniger schwer als ein erheblich zu geringer Sicherheitsabstand

Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zugunsten der Klägerin

Löst sich auf der Autobahn unverschuldet während freier Fahrt der Notfallbrems­assistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt der nachfolgende LKW ohne Einhaltung des nach § 4 Abs. 3 StVO gebotenen Sicherheitsabstands von mindestens 50 m auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, überwiegt der Haftungsanteil des nachfolgenden LKW. Die unbegründete und erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen, während das vorausfahrende Fahrzeug aufgrund eines technischen Versagens abgebremst wurde. Dies rechtfertige eine Haftungsverteilung von 2/3 zulasten.

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf der A5 Richtung Kassel/Hannover zwischen der Anschlussstelle Frankfurt am Main, Westhafen und dem Westkreuz Frankfurt in Anspruch. Die Klägerin fuhr vor dem Beklagtenfahrzeug, einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Während ihrer Fahrt löste sich der Notfallbremsassistent. Der Beklagte konnte nicht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 26.06.2020
- 3c C 61/19 -

Fahrzeugtür-Unfall: Aussteigender darf von rückwärts Kommende nicht gefährden - Vorbeifahrender muss Sicherheitsabstand einhalten

Amtsgericht entscheidet über Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür

Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss dabei insbesondere das Vorrecht des fließenden Verkehrs mit höchster Vorsicht beachten, weshalb er den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten muss und die Wagentür nur öffnen darf, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts Kommenden gefährdet; einen Vertrauensschutz zugunsten des Aussteigenden auf Einhaltung eines ausreichenden Sicherheits­abstandes des Vorbeifahrenden gibt es dabei nicht. Anhaltende oder parkende Fahrzeuge dürfen nur passiert werden, wenn dem Vorbeifahrenden die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes möglich ist. Welcher Seitenabstand als ausreichend angesehen werden kann, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern kann nach den Gegebenheiten an der Unfallstelle und den konkreten Umständen variieren. Ein Abstand von lediglich 30-35 cm ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände (Engstelle, entgegenkommender Verkehr o.ä.) aber jedenfalls zu gering und führt zu einem Mitverschulden des passierenden Verkehrsteilnehmers. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.

Die Parteien stritten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom Januar 2019. An diesem Tag befuhr der Beklagte zu 1) gegen 17.45 Uhr mit seinem Kfz die Wormser Straße in Frankenthal in Richtung Innenstadt. Am rechten Fahrbahnrand der Wormser Straße war das klägerische Kfz abgestellt. Als der Fahrer die Fahrertür des Klägerfahrzeugs öffnete, kam es zur Kollision mit dem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2020
- 1 U 31/19 -

Kein generellerer Haftungsausschluss bei Trainingsfahrt von Radfahrern

Typisches Risiko der Trainingsfahrt im Pulk nicht realisiert

Bei einer sportlich angelegten Trainingsfahrt von Radfahrern gibt es keinen generellen Ausschluss der Haftung für gegenseitig verursachte Unfälle. Das typische Risiko der Pulkfahrt realisiere sich nicht, wenn es zum Unfall beim Überholvorgang im Rahmen einer ruhigeren Ausfahrt komme, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein im Landesdienst stehender Beamter nahm mit dem Beklagten und 15 weiteren Teilnehmern an einer Fahrradtour teil. Auf dem Streckenabschnitt weist der Weg ein Gefälle auf. Der Beamte fuhr hier neben einem anderen Teilnehmer. Der Beklagte versuchte, diese beiden Teilnehmer zu überholen. Als er dafür auf den unbefestigten Seitenstreifen ausweichen... Lesen Sie mehr

Landgericht Amberg, Urteil vom 19.07.2017
- 24 S 77/17 -

Hälftige Haftung nach Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich öffnenden Beifahrertür

Sowohl mit in eine Parklücke einfahrendem Pkw als auch mit sich öffnender Beifahrertüren muss gerechnet werden

Kommt es zu einer Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich gerade öffnenden Beifahrertür eines bereits geparkten Pkw, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Sowohl mit dem Einfahren eines Pkw in einer Parklücke als auch mit dem Öffnen einer Beifahrertür muss grundsätzlich gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Amberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall als ein Renault Twingo auf einem öffentlichen Parkplatz in eine Parklücke einfuhr und zur gleichen Zeit die Beifahrerin eines bereits geparkten VW Polo die Fahrzeugtür öffnete. Der Renault Twingo stieß gegen die sich öffnende Beifahrertür. Dabei hielt der Renault einen Seitenabstand von 80 cm zum VW ein. Der Eigentümer des... Lesen Sie mehr

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 02.08.2017
- 3 S 198/16 -

Vorbeifahren an geöffneter Fahrzeugtür mit zu geringem Sicherheitsabstand begründet überwiegende Haftung an Verkehrsunfall

Seitenabstand beim Passieren eines parkenden Pkw beträgt regelmäßig einen Meter

Der Seitenabstand beim Vorbeifahren an einem parkenden Pkw beträgt regelmäßig einen Meter. Wird der Sicherheitsabstand unterschritten und kommt es dadurch zu einer Kollision mit einer bereits geöffneten Fahrzeugtür, so haftet der Fahrzeugführer weit überwiegend für den Schaden. Dies hat das Landgericht Arnsberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es am Morgen eines Tages im Juni 2014 zu einer Kollision zwischen einem fahrenden Pkw und einer geöffneten Tür eines parkenden Fahrzeugs. Die Halter des parkenden Fahrzeugs hatte die Fahrzeugtür in einem Winkel von etwa 40-45° geöffnet, so dass sie etwa 50-60 cm in den Straßenraum reinragte. Die Fahrzeughalterin beugte sich in das Fahrzeug und wollte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2017
- 9 U 189/15 -

Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall

Abbremsen aus erzieherischen Gründen muss zur Begründung eines Verkehrsverstoßes nachgewiesen werden

Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 kam es zu einem Verkehrsunfall, als ein Taxi-Fahrer vor einer Verkehrsinsel plötzlich stark abbremste und ein hinter ihm fahrender BMW auffuhr. Die Halterin des Taxi, ein Taxi-Unternehmen, klagte aufgrund dessen gegen den Fahrer des BMW und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 11.300... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.04.2018
- 14 U 147/17 -

Lkw-Fahrer muss beim Passieren von Reitern gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens Seitenabstand von 1,50 m bis 2,00 m einhalten

Mithaftung des Reiters aufgrund bloßen Anhaltens des Pferds trotz erkennbarer Gefahrenlage

Will ein Lkw-Fahrer einen Reiter passieren, so muss er gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis 2,00 m einhalten. Tut er dies nicht und scheut das Pferd daraufhin, haftet er für etwaige Verletzungen des Pferds und dadurch bedingter Folgen. Den Reiter kann aber ein Mitverschulden treffen, wenn er trotz Erkennbarkeit der Gefahrenlage lediglich das Pferd anhält und sitzenbleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es gegen Mittag auf einer einspurigen Fahrbahn zu einer Begegnung zwischen einer Reiterin und dem Fahrer einer Sattelzugmaschine mit Auflieger. Nachdem die Reiterin den entgegenkommenden Lkw bemerkte, hielt sie das Pferd auf dem rechten etwa 2,9 Meter breiten Sandstreifen an und stellte es leicht schräg mit dem Gesicht zur... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 30.09.2015
- 12 U 58/15 -

Auffahrunfall aufgrund riskanten Überholmanövers begründet Mitverschulden trotz zu geringem Sicherheitsabstand des Auffahrenden

Um Hälfte verringerter Sicherheitsabstand trotz Sichtbehinderung kann Mitverschulden von 40 % begründen

Kommt es aufgrund eines riskanten Überholmanövers zu einem Auffahrunfall, muss sich der Auffahrende ein Mitverschulden anlasten lassen, wenn er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Dieses Mitverschulden kann 40 % betragen, wenn der Sicherheitsabstand um die Hälfte verkürzt war und die Sicht auf das vorausgehende Verkehrsgeschehen durch einen Lkw mit Anhänger behindert war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2009 kam es auf einer Bundesstraße aufgrund eines riskanten Überholmanövers einer Pkw-Fahrerin zu einem Auffahrunfall. Die Pkw-Fahrerin versuchte ein vor ihr fahrendes Silofahrzeug zu überholen. Jedoch kam ihr ein Lkw mit Anhänger entgegen, so dass sie den Überholvorgang abbrechen musste. Der Lkw-Fahrer musste zur Vermeidung einer... Lesen Sie mehr



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