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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schmähung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2022
- VI ZR 172/20 -
BGH-Urteil zu Sandsteinrelief "Wittenberger Sau" an der Stadtkirche Wittenberg - "Judensau" darf bleiben
Streit um antijüdische Schmähplastik vor dem Bundesgerichtshof
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - nicht entfernt werden muss.
Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden. Ein ebenfalls durch seinen Hut als Jude zu identifizierender Mensch hebt den Schwanz der Sau und blickt ihr in den After. Im Jahr 1570 wurde in Anlehnung an zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte antijudaistische Schriften über der Sau die Inschrift "Rabini Schem Ha Mphoras" angebracht. Im Jahr 1983 entschied der Gemeindekirchenrat im Rahmen von Sanierungsarbeiten an der Stadtkirche,... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2021
- 15 B 1450/21 -
Regenbogenfahne darf zwecks Protestes zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden
Versammlungsfreiheit schützt provokante Form der Meinungsäußerung
Die Regenbogenfahne darf im Rahmen einer Versammlung zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden, um damit Themen der LGBTQ-Bewegung zu kritisieren. Die Versammlungsfreiheit schützt auch vor provokanten Meinungsäußerungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann plante im Sommer 2021 während einer CSD-Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer szenischen Darstellung mittels wasserlöslicher Straßenkreide einzelne Schlagworte, die nach seiner Auffassung im Zusammenhang mit der LGBTQ-Bewegung stehen, auf den Boden zu schreiben und diese sodann mit einer wassergetränkten Regenbogenfahne... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 18.03.2021
- 2 U 19/20 -
Bezeichnung eines anderen Nutzers als "Musel" rechtfertigt Sperrung des Nutzerkontos
Vorliegen einer Schmähung und Beleidigung
Bezeichnet der Nutzer einer Social-Media-Plattform einen anderen Nutzer in einem Post als "Musel", so rechtfertigt dies die Sperrung des Nutzerkontos. Denn insofern liegt zumindest eine Schmähung, wenn nicht sogar eine Beleidigung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob der Nutzer einer Social-Media-Plattform im Jahr 2019 Klage vor dem Landgericht Schwerin gegen die Sperrung seines Nutzerkontos. Hintergrund der Sperrung war, dass er in einem Post schrieb: "Der Musel ist ziemlich rassistisch". Der Post hatte keinen Bezug zu einer inhaltlich-sachlichen Diskussion. Das Landgericht wies die Klage daher ab. Dagegen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2020
- 9 C 410/19 -
Rechtsanwalt muss Behauptung zur fehlenden Kenntnis von deutscher Sprache sowie Nichteinhaltung deutscher Gesetze nicht dulden
Anspruch auf Unterlassung, nicht aber Schmerzensgeld
Wird auf einem Bewertungsportal behauptet, dass ein Rechtsanwalt keine Kenntnis der deutschen Sprache hat und sich nicht an Deutsche Gesetze hält, so steht dem Anwalt ein Unterlassungsanspruch zu. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde auf einem Bewertungsportal im Internet zu einem Rechtsanwalt unter anderem folgende Bewertung abgegeben: "Meiner Meinung nach sollte ein Anwalt in Deutschland zumindest die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und sich an das deutsche Gesetz halten". Der Anwalt hielt die Äußerung für unzulässig und klagte gegen... Lesen Sie mehr
Staatsanwaltschaft Mainz, Beschluss vom 04.10.2016
- 3113 Js 10220/16 -
Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eingestellt
Ernstlicher Angriff auf personalen und sozialen Geltungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten nicht zu belegen
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen des Jan Böhmermann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Im hier zu entscheidenden Fall war Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ein am 31. März 2016 auf dem Kanal "ZDFneo" des Zweiten Deutschen Fernsehens ausgestrahlter Beitrag in der Sendung "Neo Magazin Royale". In diesem befasste sich der Beschuldigte unter anderem mit der Reaktion des türkischen Staatspräsidenten auf einen in dem Magazin "extra3" des Norddeutschen Rundfunks am 17. März... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.05.2015
- 5 RVs 55/15 -
Strafbare Beleidigung aufgrund Hinweises auf "verdorbene charakterliche Natur" des Vermieters im Rahmen eines Mietrechtsstreites
Grenzen der sachlichen Auseinandersetzung überschritten
Bezeichnet der Mieter einer Wohnung und zugleich Anwalt in eigener Sache im Rahmen eines Mietrechtstreites vor Gericht seinen Vermieter als charakterlich verdorben, so begeht er eine strafbare Beleidigung gemäß § 185 StGB. Zwar sind im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vor Gericht scharfe Worte zulässig, dabei dürfen jedoch nicht die Grenzen der sachlichen Auseinandersetzung überschritten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung - ein Rechtsanwalt - war in eigener Sache im Rahmen eines Mietprozesses gegen Ende des Jahres 2013 gegen seinen Vermieter tätig. Im Rahmen des Prozesses schrieb der Rechtsanwalt in einem an das Gericht gerichteten Schriftsatz, dass sowohl der Vermieter als auch sein Anwalt eine verdorbene charakterliche Natur aufweisen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2015
- 6 U 156/14 -
Bezeichnung des Gegners als Betrüger, Lügner, Halunke oder Gauner im politischen Meinungskampf zulässig
Antrag des baden-württembergischen Landesvorsitzenden der AfD Bernd Kölmel gegen Ex-Parteimitglied auf Unterlassung von Äußerungen gescheitert
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass im Rahmen des politischen Meinungskampfes auch die Bezeichnung des Gegners als Betrüger, Rechtsbrecher, Lügner, Halunke oder Gauner zulässig sein kann, sofern es sich bei diesen Äußerungen ihrem Sinn und systematischen Kontext nach um eine bewertende Stellungnahme zu einer die Öffentlichkeit bzw. eine politische Partei interessierende Frage handelt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verfügungskläger (fortan: Kläger), baden- württembergischer Landesvorsitzender und Gründungsmitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD), hatte sich in dem einstweiligen Verfügungsverfahren dagegen gewandt, dass der Verfügungsbeklagte (fortan: Beklagter) ihn in einem an Parteimitglieder der AfD adressierten E-Mail-Schreiben als... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.07.2014
- 1 BvR 482/13 -
Auch überspitzte Äußerungen fallen in der Regel in Schutzbereich der Meinungsfreiheit
Mögliche Ausnahmen bestehen nur bei Äußerungen mit gezielter Herabsetzung einer Person
Auch überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und bekräftigte die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur sogenannten Schmähkritik. Selbst eine überzogene oder ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht wies eine Schadensersatzklage des Beschwerdeführers ab; die Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg. Der Beschwerdeführer erhob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Richterin des Amtsgerichts, in der er unter anderem ausführte, er protestiere "gegen das schäbige, rechtswidrige und eines Richters unwürdige... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.08.2005
- (4) 1 Ss 93/04 (91/04) -
Beschimpfung eines uniformierten Polizeibeamten als "Clown" ist eine strafbare Beleidigung
Äußerung bloßer Schmähkritik nicht gedeckt von Meinungsäußerungsfreiheit
Wird ein uniformierter Polizeibeamter als "Clown" bezeichnet, so stellt dies eine strafbare Beleidigung dar. Stellt sich die Äußerung zudem als bloße Schmähkritik heraus, ist sie von der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrgast der U-Bahn fühlte sich wegen einer von einem Fahrkartenkontrolleur und einem uniformierten Polizeibeamten durchgeführten Fahrausweiskontrolle schikaniert. Er verlangte den Dienstausweis des Polizisten. Als dieser dem Verlangen nicht nachkam, sagte dieser zu ihm: "Da kann ja jeder Clown kommen […]". Der Polizist fühlte sich dadurch... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 25.09.2012
- 33 O 719/11 -
Verkaufsverbot für "Scheiß RTL" T-Shirts
Verletzung des Markenrechtes
Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" begründet einen Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegenüber dem Verwender. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Unterlassung des Verkaufs von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL". Die Klägerin betreibt den Fernsehsender "RTL". Die Beklagte war der Meinung, dass durch die Verwendung des Zusatzes "scheiß" eine klare Abgrenzung zur Marke "RTL" bestand und auch nicht mit dieser Marke zu verwechseln war. Außerdem berief sie sich... Lesen Sie mehr
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