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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scheinvaterschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.05.2020
- BVerwG 1 C 12.19 -
Anerkennung der Vaterschaft begründet kein Verwandtschaftsverhältnis mit ausländischer Mutter
Vaterschaftsanerkennung nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen sichert keine Aufenthaltserlaubnis
Der Ausschluss des Familiennachzugs bei zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken begründetem Verwandtschaftsverhältnis (§ 27 Abs. 1a Nr. 1 Alt. 2 AufenthG) ist nicht auf den Nachzug der leiblichen ausländischen Mutter zu ihrem minderjährigen Kind anwendbar, dessen deutsche StaatsangehörigkeitausderrechtlichwirksamenAnerkennungdurcheinendeutschenStaatsangehörigen folgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in entschieden.
Im vorliegenden Fall reiste die Klägerin, eine vietnamesische Staatsangehörige, im Mai 2005 in das Bundesgebiet ein. Nach der Rücknahme eines Asylantrages wurde ihr Aufenthalt zunächst geduldet. Im Mai 2006 erkannte ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft für ihren seinerzeit noch ungeborenen Sohn an. In der Folgezeit wurde ihr eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt. Im November 2009 beantragte die Klägerin nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich der Beklagten dort die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft zwischen ihr und ihrem Sohn (§ 28 Abs. 1... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.03.2017
- XII ZB 56/16 -
BGH: Regressansprüche des Scheinvaters wegen Kindesunterhalts gegen leiblichen Vater verjähren regelmäßig drei Jahre nach rechtskräftiger Feststellung der Scheinvaterschaft
Voraussetzung ist Kenntnis des Scheinvaters von der Person des möglichen Erzeugers
Die Ansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater auf Erstattung geleisteten Kindesunterhalts verjähren gemäß § 195 BGB regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 BGB mit der rechtskräftigen Feststellung der Scheinvaterschaft und der Kenntnis des Scheinvaters von der Person des möglichen Erzeugers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer außerehelichen Affäre gebar eine Ehefrau im Oktober 1995 ein Kind. Der Ehemann ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass es sich um sein leibliches Kind handelt. Einige Jahre später kamen dem Ehemann aber Zweifel auf. Diese führten schließlich zu einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Dieses wurde mit der Feststellung, dass... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 28.06.2017
- 1 A 241/16 -
Ausländerin hat Anspruch auf Aufenthaltstitel aufgrund deutscher Staatsangehörigkeit ihres Kindes infolge missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung
Kein Ausschluss des Familiennachzugs nach § 27 Abs. 1a AufenthG aufgrund Scheinvaterschaft
Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft zu einem ausländischen Kind an, nur um der ausländischen Mutter den Familiennachzug zu ermöglichen, so steht der Mutter dennoch ein Aufenthaltsrecht zu. Die Scheinvaterschaft schließt den Familiennachzug nicht gemäß § 27 Abs. 1a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2015 beantragte eine Frau mit mazedonischer Staatsangehörigkeit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und begründete dies damit, dass ihr minderjähriger Sohn noch vor seiner Geburt durch die Anerkennung der Vaterschaft durch einen deutschen Staatsangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe. Die zuständige Behörde... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2014
- 11 S 1886/14 -
Missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zu einem deutschen Kind durch einen Ausländer begründet keinen Anspruch auf Aufenthaltstitel
Scheinvaterschaft schließt Erlangung eines Aufenthaltstitels aus
Erkennt ein Ausländer die Vaterschaft zu einem deutschen Kind nur deshalb an, um damit einen Aufenthaltstitel gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erlangen, kommt § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG zur Anwendung. Danach schließt eine Scheinvaterschaft einen Aufenthaltstitel aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses aus. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um sich einen Aufenthaltstitel zu verschaffen versuchte ein Vietnamese im Jahr 2001 eine deutsche Staatsangehörige zu heiraten. Da diese aber noch verheiratet war und eine Ehescheidung so schnell nicht möglich war, entschloss er sich dazu, die Vaterschaft zu dem noch nicht geborenen deutschen Kind der Frau anzuerkennen. Die Frau war damit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 24.03.2016
- AN 5 K 14.00428 -
Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel einer Vietnamesin aufgrund missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen
Scheinvaterschaft zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG erfasst
Erkennt ein Deutscher zum Schein die Vaterschaft zu einem Kind an, um damit der ausländischen Mutter des Kindes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein Aufenthaltstitel zu ermöglichen, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG ausgeschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Vietnamesin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und begründete dies damit, dass ihr im Jahr 2006 geborenes Kind einen deutschen Vater habe. Tatsächlich erkannte ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft zum Kind an. Die zuständige Behörde hatte daran jedoch Zweifel und verweigerte die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Dagegen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 04.05.2017
- 7 K 5516/15.GI -
Scheinvaterschaft vermittelt Mutter lediglich Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung besteht nicht
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass eine Scheinvaterschaft für die Mutter zwar keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung begründet, wohl aber aus humanitären Gründen. Das Verwaltungsgericht verpflichtete daher auf die Klage einer serbischen Mutter und ihrer beiden Kinder den Wetteraukreis, den Klägern eine solche Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine Mutter erfolglos ein Asylverfahren durchgeführt und ist vollziehbar ausreisepflichtig. Neben den beiden ebenfalls klagenden Söhnen hat die Frau ein weiteres Kind mit ihrem ebenfalls serbischen Lebensgefährten, für das ein wohnsitzloser deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft anerkannt hat, so dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.02.2015
- 1 BvR 472/14 -
Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen setzt eigene gesetzliche Grundlage voraus
Preisgabe geschlechtlicher Beziehungen zu bestimmten Personen stellt schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht, an der es fehlt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Einen Beschluss des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts, durch den die Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren zur Auskunftserteilung verpflichtet worden war, hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Im Falle einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung entfallen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den ehemals rechtlichen Vater (sogenannter Scheinvater) rückwirkend. In dem Umfang, in dem dieser bis dahin tatsächlich Unterhalt geleistet hat, gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den leiblichen Vater auf den Scheinvater über. Ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2013
- XII ZB 412/11 -
BGH: Kein Schadenersatzanspruch des Ehemanns gegen die Ex-Frau wegen eines Kuckuckskinds
Besonderes Rechtsverhältnis der Ehe verdrängt Haftungsansprüche
Der Ehemann hat gegenüber seiner Ex-Frau keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn herauskommt, dass er nur der Scheinvater ist und deshalb zur Unterhaltsleistung an das Kind nicht verpflichtet war. Insofern verdrängt das besondere Rechtsverhältnis der Ehe die Haftungsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Juni 1968 ließ sich ein Ehepaar scheiden. Hintergrund dessen war, dass die Ehefrau zugab eine außereheliche Affäre gehabt zu haben. Im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass der Sohn der Eheleute nicht das Kind des Ehemanns war. Daraufhin verlangte der Ehemann von seiner Ex-Frau die Auskunft, wer als Vater in Betracht komme. Da sie sich jedoch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1996
- 13 W 32/96 -
Ehefrau darf wahre Herkunft des Kindes verschweigen
Scheinvater hat keinen Anspruch auf Schadenersatz
Der Scheinvater hat keine Schadenersatzansprüche gegen die Mutter, wenn ihm die nichteheliche Abstammung des Kindes verschwiegen wird. Für die Ehefrau besteht auch keine Aufklärungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war aus einem Seitensprung der Ehefrau ein Kind hervorgegangen. Sie verschwieg gegenüber ihren Ehemann die wahre Herkunft des Kindes. Der Scheinvater begehrte daraufhin Schadenersatz, der ihm durch Unterhaltszahlungen an das scheineheliche Kind entstanden ist.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Ehemann. Ein Ersatz des... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
- XII ZR 136/09 -
Kuckuckskinder: Mutter ist Scheinvater gegenüber zur Auskunft über leiblichen Vater verpflichtet
BGH zum Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.
Die Parteien hatten bis zum Frühjahr 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Im Frühsommer 2006 trennten sie sich endgültig. Am 18. Januar 2007 gebar die Beklagte einen Sohn. Nachdem die Beklagte den Kläger zuvor aufgefordert hatte, die Vaterschaft für "ihr gemeinsames Kind" anzuerkennen, erkannte dieser bereits vor der Geburt mit Zustimmung der Beklagten die Vaterschaft... Lesen Sie mehr