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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.09.2010
- 6 L 295/10 -
VG Aachen: Hundehaltern kann die Haltung von Rottweilern verboten werden
Ungefährlichkeit des Hundes für Dritte nicht gewährleistet
Wird ein Rottweiler mehrfach auffällig in seinem Verhalten, darf eine Stadt die nach dem Landeshundegesetz erforderliche Erlaubnis zum Halten eines Rottweilers widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Hund stürzt sich auf Kinderwagen
Bei einem weiteren Vorfall wurde die Hundehalterin von ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 10482
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