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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Rentenrecht“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 18.04.2024
- B 5 R 10/23 R -
Keine Diskriminierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zur Mutter stellt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern dar
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger - ein Vater aus Hessen - und die Kindsmutter lebten zunächst mit der 2001 geborenen Tochter in einem gemeinsamen Haushalt. Die Eltern gaben keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit ab. Der Mann war nach der Geburt der Tochter weiterhin in Vollzeit beschäftigt. Die Mutter nahm erst kurz vor dem sechsten Geburtstag der Tochter wieder eine geringfügige Beschäftigung auf. Im November 2008 zog sie aus der gemeinsamen Wohnung aus. Vater und Mutter lebten seitdem dauerhaft getrennt. Inzwischen ist der Aufenthalt der Mutter laut BSG unbekannt. Das Ruhen ihrer elterlichen Sorge sei vom Familiengericht festgestellt worden.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2024
- L 18 R 707/22 -
Einkommen des Ehemanns darf auf Grundrente der Ehefrau angerechnet werden
Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Grundrente ist verfassungsgemäß
Das Einkommen des Ehegattens darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts verfassungsgemäß.
Die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund bewilligte der Klägerin eine Altersrente. Einen Grundrentenzuschlag nach § 76 g SGB VI für langjährige Versicherung berücksichtigte sie nicht, weil das anzurechnende Einkommen des Ehemannes höher als der Zuschlag war. Die Klägerin rügte, dass die Einkommensanrechnung gemäß § 97 a Abs. 1 SGB VI gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2022
- B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R -
Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Vom Gesetzgeber angeführte Gründe für Differenzierung zwischen Bestands- und Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich
Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.
Die in den beiden Revisionsverfahren klagenden Rentner erhalten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen, bereits seit 2004 beziehungsweise 2014 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie gehören damit zur Gruppe der Bestandsrentner. Nach den in den Jahren 2018 und 2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen kommen die - teilweise... Lesen Sie mehr
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