die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mindestgrenzabstand“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 30.09.2020
- 3 K 750/19 -
Kein (Mindest-)Abstand für Luftwärmepumpen zum Nachbargrundstück erforderlich
Luftwärmepumpen müssen Abstandsregeln aufgrund ihrer geringen Größe nicht einhalten
Das VG Mainz hat entschieden, dass Luftwärmepumpen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten müssen.
Den klagenden Bauherrn war nach Errichtung ihres Wohngebäudes von der beklagten Bauaufsichtsbehörde aufgegeben worden, die sich im Freien in einer Entfernung von 1,80 m zum Nachbargrundstück befindliche Luftwärmepumpe so zu versetzen, dass der erforderliche Mindestabstand von 3 m zum angrenzenden Grundstück eingehalten wird. Der dagegen gerichtete Widerspruch blieb erfolglos. Mit ihrer Klage machten die Kläger weiter geltend, (außerhalb von Gebäuden installierte) Luftwärmepumpen unterfielen nicht den Abstandsflächenregelungen. Sie stellten selbst weder Gebäude dar noch gingen von ihnen wegen ihrer geringen Größe (hier: 1,26 m x 0,89 m x 0,37 m) Wirkungen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2020
- 7 A 1510/18 -
Kein nachbarlicher Abwehranspruch bei wechselseitigen Abstandsflächenrechtsverletzungen
Nachbar scheitert mit Klage gegen nachbarliche Baugenehmigung
Ein Grundstückseigentümer kann nicht unter Hinweis auf einen Verstoß gegen Abstandsflächenregelungen gegen eine nachbarliche Baugenehmigung klagen, wenn er in gleicher Weise gegen das Abstandsrecht verstößt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen die seinem Nachbarn im Februar 2017 erteilte Baugenehmigung. Er machte vor allem geltend, dass der geplante Bau gegen das Abstandsrecht verstoße. Die zuständige Baubehörde hielt dem entgegen, dass der Kläger die Abstandsflächen im selben Umfang ebenfalls nicht einhalte und er sich deswegen nicht auf die Abstandsflächenverstöße... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2019
- 1 KO 597/17 -
Gebäudeähnliche Wirkung eines Mobilfunkmastes wegen optischer Dominanz gegenüber Nachbargrundstücken
Mobilfunkmast muss Abstandsflächen einhalten
Von einem etwa 30 m hohen und bis zu ca. 1 m breiten Mobilfunkmast kann aufgrund seiner optischen Dominanz gegenüber der Nachbargrundstücke eine gebäudeähnliche Wirkung ausgehen. Aus diesem Grund muss der Mobilfunkmast zu anderen Gebäuden die nach der Bauordnung erforderlichen Abstandsflächen einhalten. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2012 beantragte ein Mobilfunkunternehmen die Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes in Jena. Der Mast sollte auf einem am Völklinger Stieg gelegenen Grundstück gebaut werden, welches am Rand einer Wochenendhaussiedlung lag. Der Mast sollte eine Höhe von etwa 30 m und eine Breite von fast 1 m aufweisen. Zudem lag zwischen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2019
- V ZR 218/18 -
BGH: Kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente wegen erheblicher Grundstücksbeeinträchtigungen durch Nachbarbäume bei Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsregelungen
Bei Einhaltung der Abstandsregelungen ist Grundstückseigentümer kein Störer im Sinne des § 1004 BGB
Kommt es zu einer erheblichen Grundstücksbeeinträchtigung durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume, so besteht kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente, wenn die landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. In diesem Fall ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks kein Störer im Sinne des § 1004 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Wohngrundstück in Baden-Württemberg standen in einem Abstand von mindestens zwei Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks drei ca. 18 m hohe und gesunde Birken. Da es insbesondere von Juni bis November zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Birken auf das Nachbargrundstück kam, klagte der Eigentümer des Nachbargrundstücks auf... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.11.1996
- 2 R 20/95 -
Über 2 m hoher und 3 m langer bzw. breiter Brennholzstapel eines Grundstückseigentümers muss Abstandsfläche einhalten
Brennholzstapel als zulässige Nebenanlage in reinem Wohngebiet
Der Brennholzstapel eines Grundstückseigentümers stellt eine gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung zulässige Nebenanlage dar. Der Brennholzstapel muss aber zum nachbarlichen Grundstück eine Abstandsfläche einhalten, wenn er über 2 m hoch und über 3 m lang bzw. breit ist. Denn in diesem Fall geht von ihm eine gebäudegleiche Wirkung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer eines Grundstücks im Jahr 1991 gegen die Bauaufsichtsbehörde. Sie begehrten ein Einschreiten gegen einen Brennholzstapel der Nachbarn. Der Holzstapel befand sich direkt an der Grundstücksgrenze und hatte eine Länge von 6,45 m und eine Höhe von 1 bis 1,35 m.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtete... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30.11.1998
- 5 W 810/98 -
Holzstapel von über 2 m Höhe und über 3 m Länge oder Breite muss Abstand zur nachbarlichen Grundstücksgrenze einhalten
Holzstapel dieser Größe mit Gebäude vergleichbar
Von einem Brennholzstapel von über zwei Metern Höhe und über drei Metern Länge oder Breite geht eine mit einem Gebäude vergleichbare Wirkung aus, so dass er nur mit einem gewissen Abstand an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei benachbarte Grundstückseigentümer über die Beseitigung eines direkt an der Grundstücksgrenze befindlichen Brennholzstapels. Dieser hatte unstreitig eine Länge von 15 m. Während aber der Besitzer des Holzstapels behauptete, der Stapel sei allenfalls 1,70 m hoch, gingen die benachbarten Grundstückeigentümer von einer Höhe bis zu 3 m aus.... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 11.01.2017
- 1 S 151/16 -
An Grundstücksgrenze befindlicher nachbarlicher Holzstapel mit einer Höhe von unter 2 Metern muss nicht entfernt werden
Entzug von Lichteinfall begründet als negative Immission kein Beseitigungsanspruch
Ein direkt an der Grundstücksgrenze befindlicher Brennholzstapel mit einer Höhe von unter zwei Metern und einer Breite von 40 cm, muss selbst dann nicht entfernt werden, wenn der Stapel acht Meter lang ist. Die Abstandsgrenze des § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) ist unbeachtlich. Der Entzug von Lichteinfall durch den Holzstapel kann als negative Immission kein Beseitigungsanspruch nach § 906 Abs. 1 BGB begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Trier hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Grundstückseigentümer im Jahr 2015 über einen Brennholzstapel, den der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze errichtet hatte. Der Holzstapel hatte eine Höhe von unter zwei Metern, eine Breite von 40 cm und eine Länge von acht Metern. Der Grundstückseigentümer hielt den Brennholzstapel für zu hoch und befürchtete, dass durch ihn seine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wittlich, Urteil vom 25.10.2016
- 4b C 501/15 -
Grundstückseigentümer steht kein Anspruch auf Beseitigung eines nachbarlichen Holzstapels zu
Teilweiser Lichtentzug für Thuja-Hecke muss hingenommen werden
Ist ein direkt an der Grundstücksgrenze errichteter Holzstapel weniger als zwei Meter hoch, so muss dieser nicht entfernt werden. Der 3-Meter-Abstand gemäß § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) muss nicht beachtet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Holzstapel zu einem teilweisen Lichtentzug für eine nachbarliche Thuja-Hecke führt. Dies hat das Amtsgericht Wittlich entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 errichtete ein Grundstückseigentümer direkt an der Grenze zum nachbarlichen Grundstück einen Brennholzstapel mit einer Länge von acht Metern. Der Nachbar war damit nicht einverstanden. Er behauptete, dass der Brennholzstapel über zwei Meter hoch sei, und befürchtete, dass durch den Holzstapel seine direkt an der Grundstücksgrenze... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 09.07.2014
- 1 K 1597/11 -
Unterschrittene Grenzabstände: Abrissverfügung für Mehrfamilienhaus wegen ebenfalls nicht eingehaltener Abstände der Nachbarhäuser unwirksam
Gericht hebt Abrissverfügung auf
Das Verwaltungsgericht Minden hat eine Anordnung der Stadt aufgehoben, die den Abriss eines errichteten Mehrfamilienhauses wegen zu geringen Abstands von der Nachbargrenze vorsah. Zwar lagen die Voraussetzungen für den Erlass einer derartig weit reichenden Maßnahme nach Auffassung des Gerichts vor; die Bauaufsichtsbehörde habe aber ermessensfehlerhaft gehandelt, weil die auf dem Nachbargrundstück errichteten Gebäude selbst den Grenzabstand nicht eingehalten haben.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Jahr 2008 eine Baugenehmigung zu Errichtung eines Mehrfamilienhauses erhalten. Nach Fertigstellung des Gebäudes ergab eine aufgrund von Nachbaranfragen eingeleitete Überprüfung, dass die Grenzabstände in den beiden unteren Stockwerken um bis zu 31 cm und in den beiden oberen Stockwerken um bis zu 66 cm überschritten waren. Die... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.12.2012
- BVerwG 4 C 11.11 und BVerwG 4 C 12.11 -
BVerwG zur Zulässigkeit eines Gartencenters in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs
Verwaltungsgerichtshof muss auf unionsrechtskonformer Grundlage neu entscheiden
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) muss über die Zulässigkeit eines Gartencenters in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs in Darmstadt neu verhandeln und entscheiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung mehrerer Fragen angerufen, die die Auslegung der Richtlinie 96/82/EG der Europäischen Union (sog. Seveso-II-Richtlinie) betreffen . Der EuGH hat hierauf mit Urteil vom 15. September 2011 (Rechtssache C-53/10) geantwortet: Die in Art. 12 Abs. 1 der... Lesen Sie mehr