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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaufmann“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2005
- X ZR 123/03 -

Branchenbuchabzocke: BGH stellt hohe Anforderungen an Nachweis der Arglist

Kaufleute und Unternehmer müssen sich vor Unterzeichnung eines Schriftstücks erschöpfend von dessen Inhalt überzeugen - auch hinsichtlich des Kleingedruckten

Der Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an den Nachweis der Arglist. Wer einen von ihm unterzeichneten Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten will, muss hohe Hürden überwinden. Andererseits stellt der Bundesgerichtshof aber auch klar, dass die Beurteilung immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Tatrichters ist. Ein Urteil ist also nicht ohne weiteres auf einen anderen Fall übertragbar.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Klägerin zurückgewiesen, die mit ihrer Klage gegen die Betreiberin eines Branchenbuchs bzw. Internet-Adressverzeichnisses unterlegen war. Sie hatte gerichtlich feststellen lassen wollen, dass der von ihr unterzeichnete Vertrag über die Eintragung ihres Unternehmens in das Adressverzeichnis wegen arglistiger Täuschung habe angefochten werden können und deshalb unwirksam sei. Der zuständige Richter am Amtsgericht entschied jedoch, dass die Arglist der Betreiberin des Verzeichnisses nicht nachgewiesen sei.Diese Auffassung teilten auch die übergeordneten Instanzgerichte. Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Coburg, Urteil vom 25.10.2007
- 15 C 932/07 -

Kaufleute müssen Mängel umgehend rügen

Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss

Wer als Kaufmann einen Mangel nicht unverzüglich rügt, verliert seine Gewährleistungsrechte. Nach dieser Regel verurteilten das Amts- und Landgericht Coburg einen Fensterbauer zur Zahlung von rund 2.000 € Kaufpreis für ein Aquarium. Seine Mängelrügen waren verspätet. Dass er den Glaskasten nicht weiterverkaufen, sondern im Büro aufstellen wollte, entband ihn nicht von seinen kaufmännischen Pflichten.

Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom "normalen" Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch für Büroausstattung.Der Beklagte hatte bei der klagenden... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 31.05.2007
- 1HK O 69/06 -

Kaufmann muss Mängel unverzüglich anzeigen

Verspätete Rüge schließt Gewährleistungsanspruch aus

Selbst wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist, verlieren Kaufleute alle Gewährleistungsrechte, wenn sie die Mängel nicht unverzüglich dem Verkäufer anzeigen. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem der Käufer von Barhockern zur Bezahlung von rund 6.700 € verurteilt wurde. Seine Mängel-Einwände waren mangels rechtzeitiger Rüge erfolglos.

Im August/September 2005 bestellte der beklagte Kaufmann bei der späteren Klägerin mehrfach Barhocker, die im September/Oktober 2005 ausgeliefert wurden. Als der Beklagte die Rechnungen zum Großteil nicht beglich, verklagte ihn die Lieferantin auf Zahlung von rund 6.700 €. Der Beklagte wandte ein, er dürfe den Kaufpreis zurückbehalten, weil ein Großteil der Barhocker instabil sei.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom
- 32 S 127/99 -

Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge bei Geschäften zwischen Kaufleuten

Zeit ist Geld, sagt der Volksmund. Und nicht nur der. Jedenfalls für Geschäftsleute vertreten auch Gesetzgeber und Gerichte diese Ansicht. Der Kaufmann, der Mängel einer Ware erfolgreich rügen will, hat sich damit ebenso zu beeilen wie der Kaufmann, der mit der beabsichtigten Vorgehensweise des Geschäftspartners nicht einverstanden ist und diesen daran hindern will.

So wieder jüngst bestätigt in einem Berufungsurteil des Landgerichts Coburg. Die Richter stellten klar, dass gerade bei eilbedürftigen Geschäften, beispielsweise Baustellen mit bestimmten Fertigstellungsterminen, der Käufer von Waren diese binnen kurzer Zeit zu untersuchen und eventuelle Mängel beim Verkäufer zu rügen hat. Andernfalls kann er seine Ansprüche allein wegen verspäteter Anzeige verlieren.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hof, Urteil vom
- 16 C 785/01 -

Kaufleute trifft harte Untersuchungs- und Rügepflicht

Wer als Kaufmann bei einem anderen Kaufmann für seinen Gewerbebetrieb Ware erwirbt, muss bei der Anlieferung besondere Sorgfalt walten lassen. Rügt er eventuell vorhandene Mängel nicht unverzüglich, so kann er sich später nicht mehr darauf berufen.

Knapp 5.000,00 € Restkaufpreis begehrte der Kläger vor dem Amtsgericht Hof für die von ihm an den Beklagten gelieferte gebrauchte Holzverarbeitungsmaschine. Die Auslieferung an den Beklagten war am 6.4.2000 erfolgt. Dieser sandte die Maschine ohne jede Prüfung sofort an einen Dritten weiter. Erstmals am 20.6.2000, nachdem der Kläger mehrfach Zahlung angemahnt hatte, berief sich der... Lesen Sie mehr




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