wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hof, Urteil
16 C 785/01 -

Kaufleute trifft harte Untersuchungs- und Rügepflicht

Wer als Kaufmann bei einem anderen Kaufmann für seinen Gewerbebetrieb Ware erwirbt, muss bei der Anlieferung besondere Sorgfalt walten lassen. Rügt er eventuell vorhandene Mängel nicht unverzüglich, so kann er sich später nicht mehr darauf berufen.

Knapp 5.000,00 € Restkaufpreis begehrte der Kläger vor dem Amtsgericht Hof für die von ihm an den Beklagten gelieferte gebrauchte Holzverarbeitungsmaschine. Die Auslieferung an den Beklagten war am 6.4.2000 erfolgt. Dieser sandte die Maschine ohne jede Prüfung sofort an einen Dritten weiter. Erstmals am 20.6.2000, nachdem der Kläger mehrfach Zahlung angemahnt hatte, berief sich der Beklagte auf Mängel an der Maschine. Zu spät war diese Rüge und zu ungenau, um daraus noch Gegenansprüche ableiten zu können, sagte das Amtsgericht Hof in seinem Urteil. Richter am Amtsgericht Reiner Laib legte dar, dass den Beklagten als Kaufmann eine in § 377 Absatz 1 HGB geregelte unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht traf. Danach hätte er die Maschine vor der Weiterlieferung an den Dritten genau auf Mängel untersuchen und dazu auch einen Probelauf der Maschine durchführen müssen. Dabei auftretende Probleme hätte er unverzüglich an den Kläger mit einer genauen Schilderung weitergeben müssen. Nur damit hätte er seine Rechte gewahrt.

Da der Käufer und Beklagte dies unterließ, war er nun mit seinen Behauptungen zu Mängeln ausgeschlossen. § 377 Absatz 2 HGB sagt dazu, dass die Ware als genehmigt gilt, wenn die Anzeige an den Verkäufer unterblieben ist. Ohne dass das Gericht sich mit den angeblichen Mängeln befasste wurde deshalb der Beklagte zur Zahlung des Restkaufpreises verurteilt.

Auch die Berufung, die der Beklagte gegen dieses Urteil einlegte, führte nicht zum Erfolg. Der Berufungsführer musste sich vielmehr in der Berufungsverhandlung, die im November vor der 2.Zivilkammer des Landgerichts Hof stattfand, erneut auf die geschilderte eindeutige Rechtslage hinweisen lassen. Er nahm seine Berufung deshalb zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2005
Quelle: Pressemitteilung des LG Hof vom 19.11.2002

Aktuelle Urteile aus dem Handelsrecht | Kaufrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 801 Dokument-Nr. 801

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil801

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung