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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kanalbelegung“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2007
- C-250/06 -

Kabelnetzbetreiber: Pflicht zur Übertragung bestimmter Fernsehprogramme ist rechtmäßig

Die Erteilung des "must carry"-Status an Rundfunkveranstalter kann durch Kulturpolitik gerechtfertigt sein. Die Erteilung dieses Status' muss einem transparenten Verfahren unterliegen und auf objektiven, nicht diskriminierenden Kriterien beruhen.

UPC, die Coditel Brabant SPRL, Brutélé und die Wolu TV ASBL sind Kabelnetzbetreiber, die vor allem im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt (Belgien) die Versorgung mit Programmen zahlreicher Rundfunkveranstalter gewährleisten.Nach nationalem Recht sind sie verpflichtet, in diesem Gebiet die Programme zu übertragen, die von bestimmten Rundfunkveranstaltern, die der Zuständigkeit der französischen oder der flämischen Gemeinschaft unterstehen und den "must carry"-Status besitzen, gesendet werden. Die Regelung über die Übertragungspflicht ("must carry") soll den pluralistischen und kulturellen Charakter des Programmangebots in Kabelfernsehnetzen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 14.06.2007
- 7 A 5462/06 -

Darf die Landesmedienanstalt die komplette Kanalbelegung vorgeben?

Verwaltungsgericht legt Fragen zur Einspeisung von Kabelprogrammen dem Europäischen Gerichtshof vor

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in dem Rechtsstreit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG (Klägerin) gegen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (Beklagte) nach mündlicher Verhandlung mehrere Fragen zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Die Landesmedienanstalt hatte der Klägerin vorgeschrieben, welche Programme sie in die 32 dauerhaft analog nutzbaren Kanäle ihres Kabelnetzes einspeisen muss. Es wurden 18 Kanäle des Netzes der Klägerin mit Programmen belegt, die bereits nach DVB-T-Standard ausgestrahlt werden und ein Kanal für Bürgerfernsehen. Hinsichtlich der übrigen 13 Kanäle legte die Behörde eine Rangfolge zwischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 10.01.2006
- 6 B 6924/05 -

Kanalvergabe rechtens

Verwaltungsgericht Hannover bestätigt im Eilverfahren Entscheidung der Landesmedienanstalt über Kanalvergabe

Am 10. Januar 2006 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover im Eilverfahren in der "2. Runde" über die Kanalvergabe im niedersächsischen Kabelnetz entschieden.

Auf der Grundlage der vorangegangenen stattgebenden Eilentscheidungen zu Gunsten der Veranstalter von VIVA, 9Live, HSE24 und DSF hatte die Niedersächsische Landesmedienanstalt ihre ursprüngliche Rangfolgeentscheidung vom 26. Mai 2005 zurückgenommen und nach Durchführung eines neuen Verfahrens am 19. September 2005 eine neue Sachentscheidung getroffen. Dabei hatte sie ein neues Bewertungssystem... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.11.2005
- VG 27 A 166/04 -

Belegung der Fernsehkanäle im Berliner Kabelnetz grundsätzlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Kabel Deutschland GmbH gegen die Belegung der Fernsehkanäle in ihrem Berliner Kabelnetz durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) im Wesentlichen abgewiesen.

Der Medienrat der MABB setzt nach dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Medienstaatsvertrag) die Belegung der Kabelkanäle fest. Nach dem Medienstaatsvertrag kann die MABB dem Betreiber der Kabelanlage gestatten, die Kanäle unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben selbst zu belegen. Von dieser Möglichkeit hat sie bislang... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Entscheidung vom 20.07.2005
- 6 B 3574/05 -

Verwaltungsgericht setzt die Änderungen der Kanalbelegung im niedersächsischen Kabelnetz vorerst aus

Keine Änderung der Kanalbelegung im Kabelnetz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Antrag der VIVA Fernsehen GmbH auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Neubelegung der Fernsehkanäle des Kabelnetzes in Niedersachsen durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) stattgegeben. Damit ist die Änderung der Kanalbelegung vorerst ausgesetzt.

Gegenwärtig stehen in Niedersachsens Kabelnetz insgesamt 32 Kanäle zur Verfügung. 19 Kanäle, und damit 2 mehr als bislang sind durch die Fernsehprogramme belegt, die einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme haben. Die dann noch freien Kanalplätze reichen nicht für alle interessierten Veranstalter von Fernsehprogrammen aus. Über die Vergabe Plätze entscheidet die NLM.Mit... Lesen Sie mehr




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