wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Entscheidung vom 20.07.2005
6 B 3574/05 -

Verwaltungsgericht setzt die Änderungen der Kanalbelegung im niedersächsischen Kabelnetz vorerst aus

Keine Änderung der Kanalbelegung im Kabelnetz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Antrag der VIVA Fernsehen GmbH auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Neubelegung der Fernsehkanäle des Kabelnetzes in Niedersachsen durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) stattgegeben. Damit ist die Änderung der Kanalbelegung vorerst ausgesetzt.

Gegenwärtig stehen in Niedersachsens Kabelnetz insgesamt 32 Kanäle zur Verfügung. 19 Kanäle, und damit 2 mehr als bislang sind durch die Fernsehprogramme belegt, die einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme haben. Die dann noch freien Kanalplätze reichen nicht für alle interessierten Veranstalter von Fernsehprogrammen aus. Über die Vergabe Plätze entscheidet die NLM.

Mit Bescheid vom 26. Mai 2005 hat die LML über die Kabelbelegung in Niedersachsen entschieden. 6 Sender bzw. Mediendienste haben hiergegen Klage erhoben. Gegen die gleichzeitig angeordnete sofortige Vollziehung hat "Viva" (wie auch 3 weitere Anbieter ) um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

Diesem Antrag hat die Kammer stattgegeben. Für die Bewertung der als vorrangig angesehen Programmkategorie der "regionalen und ortsüblichen Programme" habe die NLM keinen Beurteilungsmaßstab dargelegt, dessen Anwendung transparent nachvollzogen werden könne. So sei es für das Gericht nicht erkennbar, inwieweit dieser Programmkategorie aus Gründen der Vielfalt Vorrang zukommen solle. Dies gelte insbesondere für die Dritten Fernsehprogramme aus anderen Bundesländern so z. B. für das Dritte Programm des Bayerischen Fernsehens.

Die sich die gerichtliche Entscheidung zwangsläufig auch auf die übrige Rangfolge auswirkt. bleibt es daher vorläufig bei der gegenwärtigen Kanalbelegung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 22.07.2005

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Kabelanschluss | Kabelfernsehen | Kabelnetz | Kanalbelegung | Niedersachsen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 763 Dokument-Nr. 763

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung