wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.11.2005
VG 27 A 166/04 -

Belegung der Fernsehkanäle im Berliner Kabelnetz grundsätzlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Kabel Deutschland GmbH gegen die Belegung der Fernsehkanäle in ihrem Berliner Kabelnetz durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) im Wesentlichen abgewiesen.

Der Medienrat der MABB setzt nach dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Medienstaatsvertrag) die Belegung der Kabelkanäle fest. Nach dem Medienstaatsvertrag kann die MABB dem Betreiber der Kabelanlage gestatten, die Kanäle unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben selbst zu belegen. Von dieser Möglichkeit hat sie bislang nur in den Gebieten Gebrauch gemacht, in denen das Kabelnetz ausgebaut ist. Im so genannten "Nichtausbaugebiet", in dem nur 34 Fernsehkanäle für 55 Anbieter von Fernsehprogrammen zu Verfügung stehen, hat sie selbst über die Belegung der Kanäle entschieden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Klage der Kabel Deutschland GmbH. Sie meint, nach der bis zum 24. Juli 2003 umzusetzenden EG-Universaldienstrichtlinie vom 7. März 2002 sei eine solche Entscheidung nicht mehr zulässig. Danach dürfe der Staat Kabelnetzbetreibern nur solche Übertragungspflichten auferlegen, die zur Erreichung klar umrissener Ziele von allgemeinem Interesse erforderlich sind.

Nach Auffassung der 27. Kammer ist die Entscheidung für eine Belegung durch die MABB auch unter Berücksichtigung des europäischen Rechts im Grundsatz rechtmäßig. Zwar dürfe die Belegung nicht die Regel sein, sondern sei nur ausnahmsweise zulässig. Die Situation des Nichtausbaugebietes von Berlin stelle aber eine solche Ausnahme dar. Nach den gesetzlichen Vorgaben, die mit dem europäischen Recht vereinbar seien, müssten bereits 20 Programme zwingend verbreitet werden, die überwiegend bis Ende 1999 über Antenne empfangbar waren. Damit stünden für die restlichen 35 Bewerber nur noch 14 Kanäle zu Verfügung. Diese Kapazitätsknappheit sowie die Bevölkerungsstruktur Berlins rechtfertigten eine Entscheidung durch die MABB. Diese entscheide durch ein unabhängiges Gremium, den Medienrat, der nicht wie der Kabelnetzbetreiber durch wirtschaftliche Überlegungen beeinflusst sei. Außerdem erforderten die in der Stadt lebenden nationalen Minderheiten besondere Berücksichtigung bei der Kanalvergabe. Das europäische Recht erlaube staatliche Eingriffe in die Kanalbelegung aber nur aus kulturpolitischen Gründen. Wirtschaftliche Gründe zu Gunsten inländischer Anbieter dürften nicht berücksichtigt werden. Das Gericht hat deshalb die Belegung einzelner Kanäle aufgehoben, die mit dem medienwirtschaftlichen Engagement der Anbieter in Berlin und Brandenburg begründet worden war.

Gegen die Entscheidung ist die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 46/05 des VG Berlin vom 18.11.2005

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berlin | Berliner | Fernsehkanal | Fernsehsender | Kabelanschluss | Kabelfernsehen | Kabelnetz | Kanalbelegung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1303 Dokument-Nr. 1303

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1303

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung