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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.05.2022
- UF 225/21 -
OLG Frankfurt am Main zur Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes
Keine Rückführung eines Pflegekindes zu Herkunftseltern ohne psychologisches Gutachten
Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf regelmäßig eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes sich gegen eine Kindesrückführung aussprechen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hob deshalb einen Beschluss des Amtsgerichts auf, mit welchem u.a. der Antrag der Pflegeeltern auf Anordnung des Verbleibes des Kindes bei ihnen zurückgewiesen worden war.
Das betroffene und im Jahr 2020 geborene
Jugendamt setzte sich für Rückführung ein
Das für den Aufenthaltsort der
Keine Entscheidung ohne psychologisches Sachverständigengutachten
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der
Existentielle Frage für das Kind erfordert Prüfung aller Umstände
Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung des Kindeswohls sei insbesondere die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang das
AG muss umfassende Kindesprüfung vornehmen
Es sei deshalb seitens des Amtsgerichts u.a. durch Einholung eines Gutachtens umfassend aufzuklären, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31725
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