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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinschaftsgarten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2013
- 483 C 33323/12 WEG -

Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten urinieren

Schäferhund darf nur angeleint, beaufsichtigt und mit Maulkorb auf Grundstück gehalten werden

Ein Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten einer Eigentümer­gemeinschaft urinieren. Zudem rechtfertigt ein aggressives Verhalten des Tieres einen Maulkorbzwang und die Pflicht, den Hund nur angeleint und unter Aufsicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück zu halten. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall bewohnten zwei Geschwister gemeinsam ein Haus in München-Allach. Die 51-jährige Schwester bewohnt den 1. Stock mit ihrem Ehemann und einem deutschen Schäferhund. Der 47-jährige Bruder bewohnt gemeinsam mit seiner Ehefrau das Erdgeschoß. Seit dem Jahr 2005 besteht die Wohnungseigentümergemeinschaft.Die beklagte Schwester lässt den Hund immer wieder frei in dem gemeinschaftlichen Garten umherlaufen. Der Hund bellt den Bruder und seine Ehefrau oft aggressiv an. Außerdem verrichtet der Hund sein Geschäft in dem Gemeinschaftsgarten und er uriniert dort regelmäßig. Die Schwester ist der Meinung, dass das... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 29.10.2013
- 116 C 1448/13 -

Wohneigentumsrecht: Fällen von den Garten besonders prägenden Bäumen stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Einstimmigkeit der Wohnungseigentümer

Beseitigung von prägenden Bäumen begründet Umgestaltung des Gartens und daher bauliche Veränderung

Sollen zwei Bäume im Gemeinschaftsgarten gefällt werden und würde dies wegen ihrer besonderen Prägung zu einer Umgestaltung des Gartens führen, so liegt im Fällen der Bäume eine bauliche Veränderung. Aus diesem Grund ist Einstimmigkeit der Wohnungseigentümer erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschloss im April 2013 eine Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich das Fällen von zwei im Gemeinschaftsgarten stehenden Bäumen. Ein Wohnungseigentümer hielt dies für unzulässig und erhob Klage.Das Amtsgericht Braunschweig hielt den Mehrheitsbeschluss zum Fällen der zwei Bäume für unzulässig. Da in der Beseitigung der Bäume... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003
- I-3 Wx 97/03 -

Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen: Fällen setzt Zustimmung aller Wohnungseigentümer voraus

Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage durch Beseitigung der Bäume begründet Vorliegen baulicher Veränderung

Wird durch das Fällen von zwei Bäumen der optische Gesamteindruck des Gemeinschafts­gartens verändert, so liegt eine bauliche Veränderung vor. Aus diesem Grund bedarf das Fällen der Bäume der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 WEG). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2002 beschloss die Mehrheit der Wohnungseigentümer das Fällen von zwei auf dem gemeinschaftlichen Grundstück stehenden Birken. Hintergrund des Beschlusses war eine von mehreren Wohnungseigentümern behauptete massive Verschattung ihrer Wohnungen durch die Birken. Ein Teil der Wohnungseigentümer sahen keine Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.06.2007
- 24 W 5/07 -

Wohneigentumsrecht: Anspruch auf Unterlassung des Aufstellens eines in einem Garten stehenden mobilen Schwimmbeckens

Unter­lassungs­anspruch aufgrund nachteiliger Veränderung des Erscheinungsbildes des Gartens

Verändert ein mobiles Schwimmbecken nachteilig das Erscheinungsbild des Gartens einer Wohnungs­eigentums­anlage, so steht einem Wohnungseigentümer ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Wohnungseigentümer auf seiner zugewiesenen Sondernutzungsfläche im Gemeinschaftsgarten ein mobiles Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von 90 cm aufstellen. Ein anderer Wohnungseigentümer war damit aber nicht einverstanden und erhob Klage auf Unterlassung.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2013
- 2-13 S 82/12 -

Wohneigentumsrecht: Im Gemeinschaftsgarten errichtete Gabionenwand (Steinmauer) stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Zustimmung der Wohnungseigentümer

Massive Steinmauer geht über die normale Gartengestaltung hinaus

Die Errichtung einer Gabionenwand im Gemeinschaftsgarten einer Wohneigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG dar und bedarf daher der Zustimmung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Denn eine solche massive Steinmauer geht über die normale Gartengestaltung hinaus. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall errichteten die Eigentümer einer Wohnung im Gemeinschaftsgarten eine Gabionenwand. Die Eigentümer einer benachbarten Wohnung waren damit aber nicht einverstanden. Sie führten an, dass sie sich durch die von ihrer Wohnung und ihren Garten gut erkennbare massive Steinmauer gestört fühlten und verlangten daher ihre Beseitigung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.11.2013
- 318 S 130/12 -

Eigentümer der Erdgeschosswohnung haftet nicht auf Beseitigung von im Gemeinschaftsgarten befindlichen Pflanzen

Im Gemeinschaftsgarten befindliche Anpflanzungen ohne beeinträchtigende Wirkung begründen keinen Beseitigungs­anspruch

Der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung kann nicht auf Beseitigung von im Gemeinschaftsgarten befindlichen Pflanzen in Anspruch genommen werden. Zudem steht einem Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen im Gemeinschaftsgarten zu, wenn von diesen keine beeinträchtigende Wirkung ausgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer im 1. Obergeschoss liegenden Wohnung verlangte von den Eigentümern der im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen die Beseitigung von im Gemeinschaftsgarten befindlichen Pflanzen. Zudem nahm er eine Wohnungseigentümerin auf Beseitigung einer Kirschlorbeerhecke in Anspruch, da sie die Hecke ohne zugrundeliegenden Beschluss der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 11.04.2013
- 34 Wx 120/13 -

Eine vom Dauerwohnrecht erfasste Mitbenutzung eines Gartens bedarf zur Eintragung im Grundbuch keiner Vorlage eines gesonderten Plans zur Größe und Lage der Gartenfläche

Größtenteils landwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks steht dem nicht entgegen

Umfasst ein Dauerwohnrecht (§ 31 Abs. 1 WEG) auch die Mitbenutzung des Gartens, so bedarf es für die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch keiner Vorlage eines Plans, aus dem sich die Größe und Lage des Gartens ergibt. Dies gilt selbst dann, wenn die Fläche überwiegend zu land­wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks, welches ein Wohnhaus und große landwirtschaftliche Flächen beinhaltete, wollten ihrem Sohn ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung im Haus einräumen. Das Wohnrecht sollte zudem die Mitbenutzung des Gartens umfassen. Dem zur Eintragung des Wohnrechts zuständigen Grundbuchamt war dies jedoch zu ungenau. Angesichts... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Beschluss vom 30.12.1985
- 610a II 17/85 -

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Gartenzwergen aus dem Gemeinschaftsgarten

Unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass keine Gartenzwerge mehr in dem Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden. Eine unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümerin fühlte sich durch zwei im Gemeinschaftsgarten der Anlage aufgestellte etwa 20 und 25 cm große Gartenzwerge belästigt. Sie sah darin eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer Rechte und klagte auf Beseitigung.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Sie habe... Lesen Sie mehr




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