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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartenzwerge“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 05.12.2016
- 93 C 4622/13 -

Denkmalschutz vs. Dekoration: Gartenzwerge dürfen nicht auf dem Vordach aufgestellt werden

Art der Befestigung der Gartenzwerge stellt keine vorübergehende Dekoration sondern Umgestaltung des Vordachs dar

Das Amtsgericht Wiesbaden hat entschied, dass eine Anwohnerin keinen Anspruch auf Wiederaufstellung von Gartenzwergen auf dem Vordach des gemeinsam mit dem Beklagten bewohnten Anwesens hat, da die Aufstellung der Gartenzwerge gegen denkmal­schutz­rechtliche Vorschriften verstößt.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin die Wiederaufstellung der am 21. September 2013 durch den Beklagten eigenmächtig vom Vordach des gemeinsam mit dem Beklagten bewohnten Anwesens entfernten 40 Gartenzwerge.Das Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Aufstellung der Gartenzwerge auf dem Vordach gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften verstoße. Im Hinblick auf die Art der Befestigung der Gartenzwerge auf dem Vordach sowie der auf Dauer angelegten Umgestaltung des Vordachs, durch das Anbringen der Gartenzwerge, handle es sich nicht um eine nur vorübergehende Dekoration. Es sei vielmehr... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Beschluss vom 30.12.1985
- 610a II 17/85 -

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Gartenzwergen aus dem Gemeinschaftsgarten

Unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass keine Gartenzwerge mehr in dem Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden. Eine unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümerin fühlte sich durch zwei im Gemeinschaftsgarten der Anlage aufgestellte etwa 20 und 25 cm große Gartenzwerge belästigt. Sie sah darin eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer Rechte und klagte auf Beseitigung.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Sie habe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Elze, Urteil vom 18.10.1999
- 4 C 210/99 -

Erhobener Mittelfinger: Gartenzwerg mit verbundenem und mit einer Blume verziertem "Fuck-you"-Finger verletzt Nachbarn nicht in seinem Persönlich­keitsrecht

Wissen um den Finger unter dem Verband genügt nicht für die Annahme einer beleidigenden Geste

Wenn der Besitzer eines Gartenzwerges seiner Figur ein Stück Stoff um den erhobenen Mittelfinger bindet, dann kann der Nachbar darin keine beleidigende Geste ihm gegenüber sehen. Ein Anspruch auf Beseitigung der Figur kann demnach auch nicht durchgesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Elze hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Nachbarschaftsstreit aufgrund eines Gartenzwerges, der angeblich eine obszöne Geste über den Gartenzaun präsentierte. Konkret ging es um den ausgestreckten Mittelfinger und eine herausgestreckte Zunge, durch die sich der Kläger im vorliegenden Fall beleidigt fühlte.Vor drei Jahren habe der Beklagte den streitgegenständlichen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Essen, Urteil vom 30.12.1999
- 19 II 35/99 WEG -

Gartenzwerg in exhibitionistischer Pose muss vom Garagendach entfernt werden

Änderungen am Erscheinungsbild eines Gemeinschaftseigentums bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer

Ein Gartenzwerg von einem halben Meter Größe, der auf dem Dach einer Garage steht und seinen nackten Körper präsentiert, stellt eine erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Außenfront dar. Demnach erfordert die Aufstellung eines solchen Objektes die Zustimmung aller Parteien eines Gemeinschaftseigentums. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Essen hervor.

Im vorliegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen ihre Miteigentümer auf Entfernung eines Gartenzwerges, der in exhibitionistischer Pose das Garagendach der Beklagten zierte. Die 50 cm große Figur mit roter Zipfelmütze entblößte unter einem rosa Mantel seine nackte Brust und seine nackten Geschlechtsteile. Sowohl von der Wohnungseingangstür als auch vom Badezimmerfenster... Lesen Sie mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss vom 20.04.1988
- 2 W 7/87 -

Gartenzwerge berühren nicht wenige Menschen in ihren Gefühlen und dürfen nicht im Garten einer Wohnungseigentumsanlage aufgestellt werden

Gartenzwerge fallen durch ihre leuchtend rote Zipfelmütze im grünen Garten auf

Das Aufstellen von zwei Gartenzwergen im Garten einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Wohnungseigentümer stellt eine Überschreitung des zulässigen Gebrauchs gem. § 14 Nr. 1, 3 WEG dar. Die anderen Eigentümer können daher die Beseitigung der Zwerge verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte die Eigentümerin einer Wohnung in einer Eigentumswohnanlage ihren Nachbarn. Dieser hatte zwei mittelgroße Gartenzwerge aufgestellt. Die Eigentümerin meinte, dass die Gartenzwerge Symbole von Engstirnigkeit und Dummheit seien und verlangte ihre Beseitigung.Das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg wiesen ihr Begehren... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Recklinghausen, Beschluss vom 18.10.1995
- 9 II 65/95 -

Aufstellung von Gartenzwergen in Wohnanlage erlaubt

Zwerge beeinträchtigen gemeinschaftliches Eigentum nicht

Ein Wohnungseigentümer darf in seinem Garten, an dem er ein Sondernutzungsrecht hat, normale Gartenzwerge aufstellen. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümerversammlung hatte mehrheitlich beschlossen, dass einer der Wohnungseigentümer vier im Bereich seines Sondernutzungsrechtes (Garten) aufgestellte Gartenzwerge entfernen solle. Gegen diesen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung wandte sich der Eigentümer (Antragsteller) vor... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Grünstadt, Urteil vom 11.02.1994
- 2a C 334/93 -

Frustzwerge: Nachbar muss Gartenzwerge, die einen "Stinkefinger" zeigen oder entblößtes Hinterteil haben aus dem Garten entfernen

Zwerge verletzen Nachbarn in der Ehre

Werden Frustzwerge (z.B. Zwerge mit "Stinkefinger" oder entblößtem Hinterteil) in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen. Soweit der Aufsteller die Zwerge selbst hergestellt hat, kann er sich diesbezüglich nicht auf seine künstlerische Freiheit berufen, da die Zwerge klar erkennbar der Ehrverletzung und somit der Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde des Einzelnen dienten. Dies hat das Amtsgericht Grünstadt entschieden.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall stritten die Eigentümer zweier benachbarter Anwesen. Die beiden Häuser liegen aneinandergebaut in einem Innenhof mit gemeinsamen Zugang zur Straße, wobei das Haus des beklagten Nachbarn an die Straße angrenzt und das Haus des Klägers dahinter liegt. Gegenüber dem Wohnhaus des beklagten Nachbarn befindet sich ein ebenfalls diesem gehörendes... Lesen Sie mehr