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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartenteich“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2018
- 2 U 9/18 -
Schwimmbecken statt Bio-Teich: Fristlose Kündigung eines Grundstückmieters gerechtfertigt
Umgestaltung stellt sich nicht als "vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache" dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden kann, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters ein betoniertes Schwimmbecken errichtet. Der Mieter ist darüber hinaus zum Rückbau verpflichtet.
Im zugrunde liegenden Streitfall überließ das Land Hessen dem Beklagten im Jahre 2002 zwei Grundstücke im Komponistenviertel in Wiesbaden, die nunmehr der klagenden Stadt Wiesbaden gehören. Der Beklagte durfte die Grundstücke als Gartengelände nutzen und verpflichtete sich zu ihrer Pflege. Ein gesondertes Entgelt war nicht zu entrichten. Der maßgebliche Bebauungsplan sieht vor, dass die Flächen als Parkanlagen anzulegen sind. Bauliche Anlagen dürfen nicht errichtet werden.Im Jahr 2013 informierte der Beklagte die Stadt, dass er die Anlage eines "Biotops mit kleiner Teichanlage" plane und fügte Planungsunterlagen für einen "Teich"... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13.12.2015
- 321 S 24/14 -
Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Kappung von Wurzeln eines nachbarlichen Baumes
Kein Anspruch auf Entfernung sämtlicher in Grundstück hineinwachsender Wurzeln
Wachsen die Wurzeln eines an einer Grundstücksgrenze stehenden Baumes in das Nachbargrundstück hinein und droht dadurch die Beschädigung einer Teichfolie, so besteht ein Anspruch auf Kappung der Wurzeln. Jedoch kann der Grundstückseigentümer nicht die Kappung sämtlicher in sein Grundstück hineinwachsender Wurzeln beanspruchen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf ein Grundstück standen in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze fünf Kiefern. Deren Wurzeln sind im Laufe der Zeit in das Nachbargrundstück hineingewachsen. Dies führte nunmehr dazu, dass die Pflasterung rund um einen Gartenteich an mehreren Stellen hochgedrückt wurde und dass eine Beschädigung der Teichfolie zu befürchten war. Der... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Urteil vom 24.11.1992
- 14 S 61/92 -
Anlage eines Teiches im mitgemieteten Garten ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache
Vermieter hat daher kein Beseitigungsanspruch
Legt ein Mieter im mitgemieteten Garten einen Teich an, so ist darin kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache zu sehen. Der Vermieter kann daher nicht die Beseitigung des Gartenteichs verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legten die Mieter eines Reihenhauses im mitgemieteten Garten ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin einen etwa 3 x 3 m großen Teich an. Laut einer Regelung im Mietvertrag sollte die Gestaltung der Gartenfläche jedoch in Absprache mit der Vermieterin erfolgen. Die Vermieterin sah in der eigenmächtigen Anlage des Gartenteichs einen rechtswidrigen Eingriff... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.02.1995
- 5 U 39/95 -
Zur Frage der Haftung für einen Sturz eines Kleinkindes in einen Gartenteich
Gartenteich-Besitzer haftet nicht, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben
Ein Gartenteich muss grundsätzlich so abgesichert werden, dass Kinder nicht zu Schaden kommen. Allerdings haben auch Eltern eine Aufsichtspflicht für ihr Kind und haften selbst, wenn ihr Kind in einen Teich fällt, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im vorliegenden Fall erlitt ein dreijähriges Kind infolge eines Sturzes in Gartenteich so schwere körperliche Schäden, dass es ab diesem Zeitpunkt ständiger Pflege und Betreuung bedurfte. Der Unfall ereignete sich während eines Besuches der Eltern im Garten des Beklagten. Während sich der Unfall ereignete, spielten die Eltern zusammen mit ihrem Gastgeber Karten, wobei sie sich in lediglich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.08.2009
- 14 K 1706/09 -
VG Arnsberg: Regenwasser darf in Gartenteich abgeleitet werden
Über Freistellung von "Abwasserüberlassungspflicht" muss neu entschieden werden
Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks darf das Niederschlagswasser von den Dachflächen seines Hauses in den Gartenteich einleiten. Über einen Antrag der Stadt, der besagt, dass das Wasser in einen Mischwasserkanal abgeleitet werden muss, muss aufgrund mangelnder rechtlicher Beurteilungen neu verhandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.
Der Eigentümer eines Hausgrundstücks in Werl-Westönnen, der das Regenwasser von den Dachflächen seines Hauses weiterhin in seinen Gartenteich einleiten möchte, hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen Teilerfolg errungen. Die Stadt Werl hatte von dem Hauseigentümer verlangt, seine Dachflächenentwässerung an einen schon im Jahre 1984 verlegten Mischwasserkanal anzuschließen. Hintergrund... Lesen Sie mehr
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