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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fischerei“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.03.2022
- 3 K 848/21.KO -

VG Koblenz: Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

Fangreife Fische dürfen nicht aus Hälternetzen in den See gesetzt werden und danach an Angler freigegeben werden

Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.

Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden. Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 12.01.2021
- 4 A 1902/20 -

Verwaltungsgericht weist Klage gegen die Erlaubnis der "Leinewelle" ab

Fischereiverein wird durch die wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer stehenden Welle für den Wassersport nicht in seinen Rechten verletzt

Das VG Hannover hat die Klage des Fischereivereins Hannover gegen die Region Hannover abgewiesen. Streitgegenstand war eine dem beigeladenen Verein "Leinewelle" von der Region Hannover erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage auf Höhe der Schlossstraße am Niedersächsischen Landtag, die eine sogenannte stehende Welle im Wasserkörper der Leine erzeugt. Die Welle soll für Wassersport, insbesondere zum Flusssurfen, genutzt werden.

Der Fischereiverein Hannover e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen diese Erlaubnis erhoben. Er macht geltend, dass die Umweltverträglichkeit des Vorhabens unzureichend untersucht und kein der wasserwirtschaftlichen Tragweite des Vorhabens angemessenes Verwaltungsverfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden sei. Erforderlich seien aus seiner Sicht... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 27.04.2016
- T-316/13 -

Schadensersatzklage italienischer Fischer wegen des vorzeitig ausgesprochenen Verbots der Fischerei auf Roten Thun abgewiesen

Festlegung verschiedener Zeitpunkte des Fischereiverbots stellt keinen offenkundigen Verstoß gegen das Diskriminierungs­verbot dar

Das Gericht der Europäischen Union hat die von italienischen Fischern wegen des von der Kommission 2008 ausgesprochenen vorzeitigen Verbots der Fischerei auf Roten Thun erhobene Schadensersatzklage abgewiesen. Zwar wurden die italienischen Fischer – ebenso wie die zyprischen, französischen, griechischen und maltesischen Fischer – dadurch gegenüber den spanischen Fischern benachteiligt, dass diese eine Woche länger fischen durften, doch liegt darin kein die außervertragliche Haftung der Europäischen Union auslösender hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Diskriminierungs­verbot.

Herr Salvatore Aniello Pappalardo und mehrere italienische Gesellschaften sind Eigner von Schiffen, mit denen die Ringwadenfischerei auf Roten Thun betrieben werden darf. Ihnen waren für das Jahr 2008 Fangquoten zugeteilt worden. Mit einer Verordnung von 2008* verbot die Kommission die in der Regel bis zum 30. Juni 2008 zulässige Fischerei auf Roten Thun für Ringwadenfischer, die die... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.10.2014
- C-611/12 P, C-12/13 P und C-13/13 P -

Französische Fischer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Fangverbot von Rotem Thun

Fangverbot von Rotem Thun vor Ende der Gültigkeit der Fangerlaubnis zur Erhaltung und zum Wiederaufbau des Tierbestands rechtmäßig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Kommission nicht rechtswidrig gehandelt hat, als sie den französischen Fischern 2008 den Fang von Rotem Thun vor dem Ende der Gültigkeit der Fangerlaubnisse verboten hat. Sie hatte das Recht, Sofortmaßnahmen zu erlassen, um eine ernsthafte Gefährdung für die Erhaltung und den Wiederaufbau der Bestände von Rotem Thun zu verhindern, so dass die von diesen Maßnahmen betroffenen Fischer keinen Ersatz des erlittenen Schadens verlangen können.

Die französischen Behörden erteilten Jean-François Giordano, Jean-Luc Buono und anderen Fischern für das Jahr 2008 besondere Fangerlaubnisse für den Fang – in den Grenzen der festgelegten individuellen Quoten – von Rotem Thun im Mittelmeer und im Atlantik. Am 12. Juni 2008 erließ die Kommission Sofortmaßnahmen und verbot den französischen Fischern, ab dem 16. Juni 2008 Roten Thun im... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.07.2011
- BVerwG 7 C 7.10 -

Versenken von Steinen zur Behinderung der Fischerei mit Grundschleppnetzen: Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Aktion vor Sylt weiterhin offen

BVerwG bejaht Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Gefahrenabwehr auf Hoher See

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist zur Abwehr von Gefahren u.a. für die Fischerei auf Hoher See, also in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland seewärts des Küstenmeeres, zuständig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im August 2008 hatte Greenpeace im Bereich des als FFH-Schutzgebiet ausgewiesenen so genannten Sylter Außenriffs großflächig etwa 300 mindestens 1 m³ große Natursteine versenkt. Damit sollte die Fischerei mit Grundschleppnetzen und der dort betriebene Sand- und Kiesabbau am Meeresgrund behindert werden. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord untersagte Greenpeace diese auf insgesamt 1. 000... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.03.2011
- C-221/09 -

EuGH: Verordnung zum Fangverbot von Rotem Thun für Ringwadenfischer unzulässig

Ungleichbehandlung zum Schutz der Bestände von Rotem Thun objektiv nicht gerechtfertigt

Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem Thun verboten wurde, ist teilweise ungültig. Die Verordnung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, soweit das Verbot für die spanischen Ringwadenfischer am 23. Juni 2008, für die maltesischen, die griechischen, die französischen, die italienischen und die zyprischen Ringwadenfischer aber am 16. Juni 2008 wirksam wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Im Ostatlantik und im Mittelmeer ist der Fang von Rotem Thun mit Ringwadenfängern normalerweise in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni erlaubt. Nach der Grundverordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik kann die Kommission zur Erhaltung von Fischbeständen jedoch Sofortmaßnahmen erlassen.In diesem Sinne erließ die Kommission am 12. Juni 2008 eine Verordnung, mit... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2009
- 7 B 10367/09.OVG -

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Netze zum Schutz vor Vögeln über Fischteich erlaubt

Zuchtbetrieb dient Sicherung der Lebensgrundlage des Züchters und hat höheres Gewicht als Interesse am Schutz der Vögel

Ein Züchter von Forellen und Stören darf zum Schutz seines Fischbestandes Netze über seine Teiche spannen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller betreibt eine Fischzucht. Zum Schutz der Fische vor Vögeln hat er seit ca. zehn Jahren über seine Teiche Kunststoffnetze gespannt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gab ihm nun unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, die Netze aus Tierschutzgründen zu beseitigen. Denn Vögel könnten sich in den Netzen verfangen, qualvolle Schmerzen erleiden und sogar verenden.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 24.03.2009
- 1 L 136/09.NW -

Keine Netze zum Fernhalten von Vögeln über Fischteichanlage

Netz über Fischteichanlage aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten

Ein Netz über einer Fischteichanlage, das zur Abwehr von fischfressenden Vögeln über die Wasserfläche gespannt wurde, muss vom Betreiber der Anlage wieder beseitigt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.

Der Betroffene hatte ursprünglich zum Fernhalten der Vögel parallel verlaufende Drähte in einer Höhe von ca. 2,50 m über die Teiche gezogen, später aber auf diesen noch ein Kunststoffnetz mit einer Maschenweite von 10x10 cm befestigt.Mit Bescheid vom 5. Februar 2009 forderte die Kreisverwaltung ihn mit sofortiger Wirkung auf, das Netz zu entfernen, da dieses aus Gründen... Lesen Sie mehr




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