wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2009
7 B 10367/09.OVG -

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Netze zum Schutz vor Vögeln über Fischteich erlaubt

Zuchtbetrieb dient Sicherung der Lebensgrundlage des Züchters und hat höheres Gewicht als Interesse am Schutz der Vögel

Ein Züchter von Forellen und Stören darf zum Schutz seines Fischbestandes Netze über seine Teiche spannen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller betreibt eine Fischzucht. Zum Schutz der Fische vor Vögeln hat er seit ca. zehn Jahren über seine Teiche Kunststoffnetze gespannt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gab ihm nun unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, die Netze aus Tierschutzgründen zu beseitigen. Denn Vögel könnten sich in den Netzen verfangen, qualvolle Schmerzen erleiden und sogar verenden. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers wiederherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht gab demgegenüber der Beschwerde des Antragstellers statt und erlaubte vorläufig die Verwendung der Netze.

Netze dienen auch zum Schutz der Fische vor Verletzungen durch Vögel

Der Züchter von Forellen und Stören darf zum Schutz seines Fischbestandes Netze über seine Teiche spannen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren. In einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren müsse geklärt werden, ob andere, für Vögel weniger gefährliche Vorrichtungen geeignet seien, die Fische des Antragstellers zu schützen. Bis dahin dürfe der Antragsteller die Netze über seine Teiche spannen. Seine Belange hätten höheres Gewicht als das öffentliche Interesse am Schutz fischfressender Vögel. Der Antragsteller könne sich darauf berufen, dass sein Zuchtbetrieb der Sicherung seiner Lebensgrundlage diene. Außerdem schützten die Netze die Fische vor erheblichen Verletzungen, die ihnen Vögel mit ihren scharfen Schnäbeln zufügen könnten. Insoweit dienten sie auch dem Tierschutz. Im Übrigen sei in den vergangenen zehn Jahren lediglich ein Vogel in einem Netz verendet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.05.2009

Aktuelle Urteile aus dem Naturschutzrecht | Tierschutzrecht | Tierrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fischerei | Tierquälerei | Tierschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7886 Dokument-Nr. 7886

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7886

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung