wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 24.03.2009
1 L 136/09.NW -

Keine Netze zum Fernhalten von Vögeln über Fischteichanlage

Netz über Fischteichanlage aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten

Ein Netz über einer Fischteichanlage, das zur Abwehr von fischfressenden Vögeln über die Wasserfläche gespannt wurde, muss vom Betreiber der Anlage wieder beseitigt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.

Der Betroffene hatte ursprünglich zum Fernhalten der Vögel parallel verlaufende Drähte in einer Höhe von ca. 2,50 m über die Teiche gezogen, später aber auf diesen noch ein Kunststoffnetz mit einer Maschenweite von 10x10 cm befestigt.

Mit Bescheid vom 5. Februar 2009 forderte die Kreisverwaltung ihn mit sofortiger Wirkung auf, das Netz zu entfernen, da dieses aus Gründen des Tierschutzes nicht zulässig sei. Durch die engmaschige Bespannung würde den Vögeln Schmerzen und Schäden zugefügt.

Hiergegen erhob der Betreiber Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs zudem mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Vorrichtung verstößt gegen Tierschutzgesetz

Der Antrag hatte keinen Erfolg: Nach dem Tierschutzgesetz sei es verboten, zum Fernhalten von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sei. Bei der Überspannung der Teiche handele es sich um eine solche Vorrichtung, da die Vögel sich im Maschennetz verfangen und dort qualvoll verenden könnten.

Dieses Verbot gelte zwar nicht ausnahmslos. Fischfressende Vögel, vor allem Kormorane, Graureiher und einige Entenarten, könnten für gewerbliche Fischereibetriebe eine ernst zu nehmende Gefahr darstellen und den Bestand an Fischen in Teichwirtschaften und Freigewässern nicht nur unwesentlich beeinträchtigen. Dass hier eine fachgerechte Überspannung vorliege und diese zur Sicherung eines nachhaltigen Ertrags erforderlich sei, habe der Antragsteller aber bisher ebenso wenig dargetan wie er nachgewiesen habe, dass für die Vögel weniger gefährliche Vergrämungsmethoden untauglich oder erfolglos geblieben seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/09 des VG Neustadt vom 24.03.09

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Umweltrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fischerei | Tierquälerei | Tierschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7837 Dokument-Nr. 7837

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7837

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?