wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Diffamierung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2020
- 9 C 410/19 -

Rechtsanwalt muss Behauptung zur fehlenden Kenntnis von deutscher Sprache sowie Nichteinhaltung deutscher Gesetze nicht dulden

Anspruch auf Unterlassung, nicht aber Schmerzensgeld

Wird auf einem Bewertungsportal behauptet, dass ein Rechtsanwalt keine Kenntnis der deutschen Sprache hat und sich nicht an Deutsche Gesetze hält, so steht dem Anwalt ein Unter­lassungs­anspruch zu. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde auf einem Bewertungsportal im Internet zu einem Rechtsanwalt unter anderem folgende Bewertung abgegeben: "Meiner Meinung nach sollte ein Anwalt in Deutschland zumindest die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und sich an das deutsche Gesetz halten". Der Anwalt hielt die Äußerung für unzulässig und klagte gegen den Nutzer auf Unterlassung und Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Bremen bejahte einen Anspruch auf Unterlassung wegen der Störung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebs. Die Bewertung sei als diffamierende Tatsachenbehauptung von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2019
- 27 AR 17/19 -

Bezeichnung einer Politikerin als "Stück Scheiße", "Krank im Kopf", "Geisteskrank", "Schlampe", "Gehirn Amputiert", "Drecks Fotze" stellen zulässige Meinungsäußerung dar

Polarisierende Äußerung der Politikerin rechtfertigt polemische, überspitzte und sexistische Kritik

Äußert sich eine Politikerin polarisierend zu einem in der Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Thema, so muss sie polemische, überspitzte und sexistische Kritik hinnehmen. Wird sie etwa als "Stück Scheiße", "Krank im Kopf", "Geisteskrank", "Schlampe", "Gehirn Amputiert" oder "Drecks Fotze" bezeichnet, stellen dies zulässige Meinungsäußerungen dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Grünen-Politikerin Renate Künast von Facebook die Auskunft über Daten mehrerer Nutzer. Diese hatten Kommentare unter einem Post, der sich kritisch zu den angeblichen Äußerungen von Frau Künast zu gewaltfreien Geschlechtsverkehr mit Kindern befasste, geschrieben. In den Kommentaren fielen Äußerungen wie "Wurde diese Dame vielleicht als... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 11.05.2017
- 324 O 217/17 -

AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel muss Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" durch Satiremagazin hinnehmen

Landgericht Hamburg lehnt einstweilige Verfügung gegen den NDR wegen der Sendung "extra 3" ab

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27. April 2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD steht die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und muss auch überspitzte Kritik hinnehmen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegenstand der Satiresendung vom 27. April 2017 war der Parteitag der AfD, auf dem die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel (Antragstellerin) zur Spitzenkandidatin gewählt wurde. Im Anschluss an ihre Wahl hielt sie eine Rede, in der es u.a. heißt: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.06.2014
- 2 BvE 4/13 -

Bundes­tags­wahl­kampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen

Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag der NPD gegen den Bundespräsidenten wegen Äußerungen während der Zeit des Bundes­tags­wahl­kampfes 2013 zurückgewiesen. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrations­aufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst. Hierbei hat er die Verfassung und die Gesetze zu achten, darunter auch das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Einzelne Äußerungen des Bundespräsidenten können jedoch gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn er mit ihnen unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsaufgabe und damit willkürlich Partei ergreift. Dies war vorliegend nicht der Fall.

Im August 2013 nahm der Antragsgegner an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Berufsschülern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren in einem Schulzentrum in Berlin-Kreuzberg teil. In der unter dem Motto „22.09.2013 - Deine Stimme zählt!“ stehenden Veranstaltung wies der Antragsgegner unter anderem auf die Bedeutung von freien Wahlen für die Demokratie hin und forderte die Schülerinnen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.05.2012
- 481 C 2412/12 WEG -

Wohnungs­eigentümerin darf keine Schreiben mit beleidigendem Inhalt an die Wohnungstür der Nachbarin heften

Anheften eines für jeden Passanten sicht- und lesbaren Zettels dient allein dem Zweck, die Gegenseite in Misskredit zu bringen

Wohnungseigentümer dürfen auch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen keine Schreiben mit beleidigendem Inhalt öffentlich zugänglich machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zwischen zwei Eigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in München schon länger zu Streitigkeiten. Eine Eigentümerin beschwerte sich darüber, dass von einer anderen Partei im Hause ständig Lärmbelästigungen ausgingen.Ende November 2011 eskalierte der Streit. Die Eigentümerin, die sich belästigt fühlte, befestigte an der Außenseite... Lesen Sie mehr

Werbung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2013
- 9 TaBV 17/13 -

Vergleich der Betriebs­rats­vorsitzenden mit Hitler rechtfertigt Ausschluss aus dem Betriebsrat

Diffamierende Äußerung macht Betriebs­rats­mitglied im Betriebsrat untragbar

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat ein Betriebs­rats­mitglied wirksam aus dem Betriebsrat ausgeschlossen, nachdem das Mitglied die Betriebs­rats­vorsitzende zweimal mit Hitler und dessen Methoden verglichen hat.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem 13-köpfigen Betriebsrat des beteiligten Unternehmens herrschte schon seit Jahren Streit um die Amtsführung der Betriebsratsvorsitzenden. Das im vorliegenden Verfahren betroffene Betriebsratsmitglied ist neben vielen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens Mitinitiator eines gerichtlichen Verfahrens mit dem Ziel,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.03.2013
- 3 W 178/13 -

Schmähkritik begründet Unterlassungs­anspruch der diffamierten Person

Meinungsfreiheit deckt nur sachliche Kritik

Sachliche Kritik ist selbst bei überzogenen oder ausfälligen Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Steht jedoch nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund, so liegt eine unzulässige Schmähkritik vor. Insofern besteht ein Unterlassungs­anspruch gegen den Äußernden. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hat ein Zahnarzt die kassenärztliche Vereinigung, in der er selbst Pflichtmitglied war, massiv beleidigt. So handelte sie seiner Meinung nach mit "fortgesetzter krimineller Energie". Er warf ihr "Amts- und Rechtsmissbrauch" sowie seine "systematische Schädigung und Eliminierung" vor. Die Amtsführung der Vereinigung bezeichnete er als "skrupellos". Zudem solle... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2002
- VI ZR 20/01 -

Überzogen formulierte Kritik an Gewerbetreibende zulässig

Scharfe und abwertende Äußerungen von Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt

Überzogen formulierte Kritik gegenüber einem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Geschäftsgebaren ist zulässig. Auch scharfe und abwertende Äußerungen können nämlich von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall gab eine Gewerkschaft eine Fachzeitschrift für Autoren heraus. In einer Ausgabe erschien ein Artikel mit der Überschrift "Dem Autor in die Tasche gefasst". Der Artikel setzte sich kritisch mit dem Zuschussverlagswesen auseinander. Im Rahmen eines solchen Verlags beteiligen sich Autoren an den Kosten der Publikationen von solchen Manuskripten, deren Veröffentlichung... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 15.11.2011
- 5 O 344/10 -

Schmähkritik: Anwalt darf konkurrierende Kanzlei nicht als "Winkeladvokatur" bezeichnen

Die Titulierung eines Juristen als "Winkeladvokat" stellt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre und die Persönlichkeits­rechte dar

Fehlt es einer gegen eine Person gerichteten kritischen und herabsetzenden Bezeichnung an Sachbezug zu einem erhobenen Vorwurf und ist sie nicht als Argument oder Betonung dieses Vorwurfs, sondern lediglich als Diffamierung anzusehen, so handelt es sich dabei um Schmähkritik. Diese genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz und der Betroffene kann einen Unterlassungs­anspruch durchsetzen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Anwalt die Zusammenarbeit von zwei Berufskollegen in einer E-Mail an die Rechtsanwaltskammer Köln als "Winkeladvokatur" bezeichnet. Vorausgegangen war dieser Äußerung ein Rechtsstreit, bei dem sich beide Parteien in Vertretung ihrer Mandanten gegenüberstanden. Der angeblich widersprüchliche Außenauftritt seiner Prozessgegner, von denen man nicht wisse,... Lesen Sie mehr