Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Bordstein“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bordstein“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 02.06.2016
- 161 C 22917/15 -
Hinter Bordsteinkanten befindliche große Steine auf Grünanlagen von Parkplätzen müssen nicht gesondert von Schnee befreit werden
Räum- und Streupflicht besteht nur im Rahmen des Zumutbaren
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, dass bei starkem Schneefall große Steine oder Felsbrocken auf Grünanlagen von Parkplätzen von Schnee geräumt werden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschäftsführer einer Geschäftsentwicklungsfirma in Rheda-Wiedenbrück befuhr im Februar 2015 abends mit dem Audi Q7 in Neuried den Parkplatz eines Supermarktes. Zu diesem Zeitpunkt herrschte starkes Schneetreiben. Tagsüber war bereits über mehrere Stunden sehr viel Schnee gefallen. Neben der Parkbucht, auf der das Fahrzeug der Klägerin stand, befand sich im Bereich der Anpflanzungen ein Felsbrocken. Kurze Zeit später fuhr der Kläger nach dem Einkauf nach Hause und bemerkte dann, dass das linke Vorderrad im Bereich des linken Kotflügels und der linken Fahrertür beschädigt war. Der Schaden betrug... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.11.2015
- 4 U 110/14 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturzes infolge fehlenden Bordsteins
Pflicht des Fußgängers zur erhöhten Aufmerksamkeit im Bereich des Bordsteins
Kommt ein Fußgänger wegen eines fehlenden Bordsteins zu Fall und verletzt sich, haftet die Gemeinde dafür nicht, wenn die Stelle problemlos erkennbar war. Im Bereich des Bordsteins muss stets eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Dezember 2012 musste ein Fußgänger einem auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer ausweichen. Dazu nutzte der Fußgänger den Bordstein und trat in einer durch einen fehlenden Bordstein entstandenen Lücke, wodurch er stürzte. Aufgrund der erlittenen Verletzungen klagte der Fußgänger gegen die Gemeinde auf Zahlung eines Schmerzensgelds.... Lesen Sie mehr
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 18.12.2014
- 9 S 134/14 -
Fahrzeughalter hat keinen Anspruch auf Reparatur eines kleinen oberflächlichen Lackschadens in teurer Vertragswerkstatt
Mitverschulden des Fahrzeughalters von 70 % bei Lackschaden aufgrund schabender Beifahrertür über den Bordstein
Entsteht beim Aussteigen des Beifahrers ein kleiner oberflächlicher Lackschaden an einem Fahrzeug, weil die Beifahrertür über einen erhöhten Bordstein schabt, so ist dem Fahrzeughalter ein Mitverschulden von 70 % anzulasten. Denn dieser bestimmt den Halteort des Fahrzeugs. Zudem besteht kein Anspruch auf Reparatur eines kleinen Lackschadens in einer teuren Vertragswerkstatt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer hielt in einer Nacht im April 2012 an einer Bushaltestelle an, damit die Beifahrerin aussteigen konnte. Dabei schabte die Unterkante der Beifahrertür über den erhöhten Bordstein, sodass ein oberflächlicher Lackschaden entstand. Die Beifahrerin zahlte zum Ersatz des Schadens einen Betrag von ca. 300 Euro. Der Autofahrer wollte... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Coburg, Urteil vom 30.05.2014
- 22 O 458/13 -
Fußgängerin hat bei Sturz über deutlich erkennbar lockeren Bordstein keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
LG Coburg zur Frage der Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Sturz einer Fußgängerin an der Bordsteinkante
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Fußgänger nach einem Sturz über einen lockeren Stein der Bordsteinkante dann keinen Schmerzensgeldanspruch gegen die Stadt geltend machen kann, wenn die Gefahr deutlich erkennbar war und jedem ins Auge fallen muss. Bei solchen Gefahren geht die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers möglichen Verkehrssicherungspflichten vor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ging im Januar 2013 im Innenstadtbereich zu Fuß. Am Übergang eines Fußgängerwegs zu einer Zufahrtsstraße zu einem Parkhaus befand sich eine lockere Stelle im Bordstein.Die Klägerin behauptet, bei der Überquerung der Zufahrtsstraße am gelockerten Bordstein gestürzt und gestolpert zu sein. Sie erlitt eine Fraktur am linken... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
- 20 U 83/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
Fehlender Versicherungsschutz wegen Vorliegens eines Betriebsschadens
Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 platzte während einer Autobahnfahrt der linke Reifen eines PKW und verursachte dadurch erhebliche Schäden am Fahrzeug. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch die Schäden zu ersetzen, die aufgrund des rotierenden geplatzten Reifens entstanden sind. Denn nach ihrer Meinung habe das Platzen des Reifens kein Unfall im Sinne der... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Bordstein“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »