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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2018
- 7 AZR 394/17 -

BAG: Automatische Beendigung des Arbeits­verhältnis­ses bei Fluguntauglichkeit eines Piloten aufgrund Feststellung durch flugmedizinisches Zentrum oder flugmedizinischen Sachverständigen

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit setzt Durchführung eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements voraus

Soll nach einem Rahmenvertrag das Arbeitsverhältnis mit einem Piloten bei Feststellung und Bekanntgabe dessen Fluguntauglichkeit automatisch enden, so muss die Fluguntauglichkeit durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellt werden. Geht die Fluguntauglichkeit mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit einher, so muss der Arbeitgeber ein betriebliches Ein­gliederungs­management durchführen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein Pilot seit Mai 2010 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Ein Medizinisches Zentrum stellte im Auftrag des Piloten im November 2010 fest, dass der Pilot aufgrund der Einnahme von Medikamenten gegen Schlafstörungen und Depressionen fluguntauglich sei. Zu einer Bewertung von Diagnosen kam es nicht. Im Oktober 2015 teilte der Pilot seiner Arbeitgeberin mit, wohl niemals wieder ein Flugzeug steuern zu können. Die Arbeitgeberin hielt das Arbeitsverhältnis aufgrund dessen für beendet. Sie verwies auf eine Klausel im Rahmenvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis bei Feststellung und Bekanntgabe der Fluguntauglichkeit automatisch... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017
- 2 AZR 47/16 -

BAG: Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen

Androhung zwecks Durchsetzung eigener Interessen

Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein Suizid oder ein Amoklauf an, um damit eigene Interessen durchsetzen zu wollen, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in der Landesbaubehörde Hessen als Straßenwärter beschäftigter Arbeitnehmer erkrankte mehrfach arbeitsunfähig. Hintergrund dessen waren Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen, die zu einer psychischen Belastung des Arbeitnehmers führten. Im August 2013 fand ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2017
- 10 AZR 47/17 -

BAG: Durchführung eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements nicht erforderlich für Wirksamkeit einer Versetzung durch Arbeitgeber

Versetzung aufgrund des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers

Die Durchführung eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist nicht erforderlich, um einen Arbeitnehmer zu versetzen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versetzung auch auf dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers beruht. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 kehrte ein Arbeitnehmer nach langer Erkrankung in den Betrieb zurück. Der Arbeitnehmer wollte wie vor seiner Erkrankung in der Nachtschicht tätig sein. Die Arbeitgeberin hielt dies angesichts seines Gesundheitszustands für nicht machbar. Sie befürchtete einen weiteren krankheitsbedingten Ausfall des Arbeitnehmers und versetzte... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017
- 8 Sa 359/16 -

Von Arbeitnehmer als Schicksal bezeichnete vorherige Erkrankungen begründen nicht Nutzlosigkeit eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements

Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung aufgrund unterlassenen betrieblichen Ein­gliederungs­managements

Wurde ein betriebliches Ein­gliederungs­management pflichtwidrig unterlassen, so ist die krankheitsbedingte Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers unwirksam. Die Nutzlosigkeit eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements wird nicht dadurch begründet, dass der Arbeitnehmer seine vorherigen Erkrankungen als schicksalshaft bezeichnet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2011 war der Arbeitnehmer einer Wellpappenproduktionsfirma für erhebliche Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt 131, im Jahr 2012 auf 42, im Jahr 2013 auf 73 und im Jahr 2014 auf 164. Im Januar 2015 kam es mit dem Arbeitnehmer zu einem Gespräch im Rahmen... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2015
- 28 Ca 9065/15 -

Betriebliches Eingliederungs­management: Arbeitgeber muss Wiedereingliederung eines länger erkrankten Arbeitnehmers durch organisierten Suchprozess prüfen

Krankheitsbedingte Kündigung kann ohne Prüfung unwirksam sein

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungs­managements (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers durchzuführen hat, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank ist. Wird ein derartiges BEM nicht durchgeführt, kann eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.

Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Verfahrens war wegen einer Tumorerkrankung länger als ein Jahr arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis wegen dieser Fehlzeit und der ihm dadurch entstehenden Kosten; er ging dabei davon aus, dass der Arbeitnehmer wegen der Schwere seiner Erkrankung nicht mehr zurückkehren werde.Das Arbeitsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014
- 2 AZR 755/13 -

Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unterlassenem betrieblichem Ein­gliederungs­manage­ment

Betriebliches Ein­gliederungs­manage­ment kann mildere Mittel als Kündigung aufzeigen

Einem Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt werden. Die Kündigung ist jedoch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Durchführung eines betrieblichen Ein­gliederungs­manage­ments unterlässt. Denn ist diese nicht nutzlos, so kann sie mögliche mildere Mittel als eine Kündigung aufzeigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei einem Hygieneartikelhersteller beschäftigter Maschineführer war seit Beginn des Arbeitsverhältnisses im Jahr 1991 wiederholt wegen unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunfähig. Nachdem sich die Kurzerkrankungen seit dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2011 kontinuierlich steigerten, kündigte die Arbeitgeberin im November 2011 das Arbeitsverhältnis... Lesen Sie mehr




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