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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2018
- 7 AZR 394/17 -
BAG: Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fluguntauglichkeit eines Piloten aufgrund Feststellung durch flugmedizinisches Zentrum oder flugmedizinischen Sachverständigen
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit setzt Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements voraus
Soll nach einem Rahmenvertrag das Arbeitsverhältnis mit einem Piloten bei Feststellung und Bekanntgabe dessen Fluguntauglichkeit automatisch enden, so muss die Fluguntauglichkeit durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellt werden. Geht die Fluguntauglichkeit mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit einher, so muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein
Arbeitsgericht wies Klage ab, Landesarbeitsgericht gab ihr statt
Während das Arbeitsgericht Berlin die Klage abwies, gab ihr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt. Dagegen richtete sich die Revision der Beklagten.
Bundesarbeitsgericht hält Arbeitsverhältnis mit Piloten nicht für automatisch beendet
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Das Arbeitsverhältnis habe nicht aufgrund der
Unwirksamkeit der ordentlichen, personenbedingten Kündigung
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei zudem die ordentliche,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 06.04.2016
[Aktenzeichen: 31 Ca 16332/15] - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017
[Aktenzeichen: 4 Sa 900/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 179 NJW-Spezial 2019, 179 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2019, Seite: 309 NZA 2019, 309
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Dokument-Nr. 28590
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