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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Badesee“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 16.07.2020
- 7 L 460/20 -
VG Aachen: Sperrung des Barmener Badesee rechtswidrig
Coronaschutzverordnung allein rechtfertigt kein Verbot zur Nutzung von Badeseen
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist die Sperrung des Barmener Sees durch die Stadt Jülich rechtswidrig gewesen.
Die Stadt hatte bereits im April am See sechs Schilder mit der Aufschrift "Anlage geschlossen - Zur Vermeidung des SARS-COV-2 Virus" aufgestellt und damit die Nutzung des Badestrandes und des Barmener Sees selbst durch die Allgemeinheit untersagt. Berufen hatte sich die Stadt dabei auf die Coronaschutzverordnung. Gegen die fortdauernde Sperrung hatte sich ein Bürger Anfang Juli mit einer Klage gewandt und zusätzlich einen Eilantrag gestellt. Diesem Eilantrag hat das Gericht jetzt stattgegeben.Zur Begründung führt das Gericht unter anderem aus, ein Verbot der Nutzung des Barmener Sees ergebe sich nicht bereits unmittelbar aus... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2017
- VG 23 K 495.15 -
Schlachtensee und Krumme Lanke: Angeleinte Hunde dürfen in Berlin nur außerhalb der Badesaison ans Wasser
Mitführverbot bezweckt Vermeidung typischer Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Besucher öffentlicher Badestellen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen am Ufer von Schlachtensee und Krumme Lanke nur während der Badesaison (15. Mai bis zum 15. September) gilt.
Nach dem neuen Berliner Hundegesetz ist es verboten, Hunde an öffentliche Badestellen mitzuführen; nach einer früheren Fassung des Gesetzes erstreckte sich das Verbot ausdrücklich nur auf "gekennzeichnete" Badestellen. Die Kläger, mehrere in Berlin wohnende Hundebesitzer, sind der Auffassung, dass die neue Regelung gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße. Denn ohne... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.12.2016
- 23 O 457/16 -
Füße auf sonnenerhitzter Metallplatte verbrannt - Gemeinde haftet für Verbrennungen eines Kindes am Badesee
LG Coburg zur Verkehrssicherungspflicht am Badesee
Das Landgericht Coburg hat eine Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem sich ein Kind auf einer Metallrampe an dem von der Beklagten als öffentliche Einrichtung betriebenen Badesee die Fußsohlen verbrannt hatte.
Die beklagte Gemeinde des zugrunde liegenden Rechtsstreits betreibt einen Badesee als öffentliche Einrichtung. Der Zugang zu den sanitären Einrichtungen erfolgt über eine Metallrampe. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls selbst erst knapp drei Jahre alt und wurde deshalb im Prozess durch ihre Eltern vertreten. Diese behaupteten, die Metallrampe hätte sich durch die Sonneneinstrahlung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.12.2015
- VG 23 K 359.15 -
Hundeverbot am Berliner Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben
Uferweg kann nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne.
Beide Seen sind Gewässer, in denen das Baden nach der Berliner Badegewässerverordnung erlaubt ist. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf stellte im Mai 2015 rund um die beiden Seen verschiedene Schilder und beschriftete Holzpfähle auf, wonach es sich bei beiden Seen einschließlich Uferweg insgesamt um Badestellen handele. Ausgenommen hiervon ist ein ca. 600 m langes Teilstück am südwestlichen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.04.1987
- 2 B 124/86 -
Badesee: Anlieger muss Lärmbelästigung und umherlaufende Nackte hinnehmen und kann keine Sperrung des Zugangs zur Badestelle verlangen
Zuständige Behörde nicht verantwortlich für Störungen sowie rechtlich an Errichtung einer Absperrung gehindert
Kommt es aufgrund einer nahegelegenen Badestelle aufgrund der Besucher zu Lärmbelästigungen in einer Wohnsiedlung, so steht einem Grundstückseigentümer regelmäßig kein Anspruch auf Sperrung des Zugangs zur Badestelle zu. Denn in einem solchen Fall ist die zuständige Behörde in der Regel für die Störungen nicht verantwortlich. Zudem kann sie rechtlich daran gehindert sein die Absperrung zu errichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines Grundstücks in einer Wohnsiedlung beklagte sich über nächtliche Lärmbelästigungen aufgrund von Besuchern eines nahegelegenen im Wald befindlichen Badesees. Der Lärm sei von Betrunkenen und Jugendlichen gekommen, die in den Straßen der Siedlung Motorradrennen veranstalteten. Zudem sollen Nackte in der Siedlung umhergelaufen... Lesen Sie mehr
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