wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Autofahrt“ veröffentlicht wurden

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2019
- 3 Ws (B) 50/19 -

Handyverstoß am Steuer setzt nicht Notwendigkeit des Haltens für die Benutzung des Mobiltelefons voraus

Tatsache des Haltens während einer Benutzung genügt bereits für Vorliegen des Verkehrsverstoßes

Eine nach § 23 Abs. 1a StVO verbotswidrige Benutzung eines Handys setzt nicht voraus, dass das Mobiltelefon für die Benutzung grundsätzlich in der Hand gehalten werden muss. Vielmehr genügt, dass es während einer Benutzung in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich ist. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde gegen einen Autofahrer eine Geldbuße verhängt, weil er während der Fahrt sein heiß gelaufenes Mobiltelefon mit der Hand vor die Kühlung hielt, um so das laufende Telefonat über die aktivierte Freisprechanlage fortsetzen zu können. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah darin ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Nunmehr beantragte der Autofahrer die Zulassung der Berufung. Er führte an, dass ein Verstoß nur dann vorliegen könne, wenn das Handy zum Zwecke der Benutzung aufgenommen oder gehalten werden muss. Die Nutzung einer Freisprechanlage setze aber nicht ein Aufnehmen oder Halten des Telefons voraus.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 28.12.2015
- 2 - 86/15 (RB), 2 - 86/15 (RB) - 3 Ss 155/15 OWi -

Auch Nutzung der Kamerafunktion des Mobiltelefons stellt verbotene Handybenutzung während der Autofahrt dar

Geldbuße von 60 Euro wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO

Nutzt ein Autofahrer während der Fahrt die Kamerafunktion seines Handys, so stellt dies eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann eine Geldbuße von 60 Euro nach sich ziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer erhielt im Mai 2015 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro, weil er während des Fahrens dabei beobachtet wurde, wie er Fotos mit seinem Handy aufnahm. Da der Autofahrer mit der Geldbuße nicht einverstanden war, legte er Einspruch gegen den Bescheid ein. Das Amtsgericht Hamburg-Altona wies diesen aber zurück. Dagegen richtete... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2014
- 4 StR 92/14 -

BGH: Telefonat eines Fahrlehrers begründet keine Ordnungswidrigkeit wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

Ohne Eingriff in die Ausbildungsfahrt ist Fahrlehrer kein Fahrzeugführer im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

Telefoniert ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einem Mobiltelefon, so liegt keine nach § 23 Abs. 1a StVO verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons vor, solange der Fahrlehrer nicht in die Fahrt eingreift. Denn in diesem Fall gilt er nicht als Fahrzeugführer im Sinne der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 telefonierte ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einer fortgeschrittenen Fahrschülerin mit seinem Mobiltelefon. Das Amtsgericht Siegen verhängt deshalb gegen den Fahrlehrer eine Geldbuße von 40 Euro. Dagegen richtete sich seine Rechtsbeschwerde.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 17.02.2014
- 19 OWi-89 Js 86/14-14/14 -

Aufnahme eines Handys zur Ablage an einen anderen Ort zur Vermeidung einer Blendwirkung stellt verbotene Handy-Benutzung dar

Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO rechtfertigt Geldbuße von 50 EUR

Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, weil das Display aufleuchtet und er dadurch geblendet wird, um dann darauf zu schauen und es dann wegzulegen, so verstößt er gegen das Verbot der Handy-Benutzung beim Autofahren (§ 23 Abs. 1a StVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer von einem Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er während der Fahrt sein Handy in der rechten Hand hielt und mit dem Daumen auf dem Display herumtippte. Gegen den Autofahrer wurde deswegen eine Geldbuße verhängt. Dieser gab jedoch an, dass er sein auf der Windschutzscheibe liegendes Handy aufgenommen habe, weil sein Display wegen der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007
- 3 Ss OWi 452/07 -

Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys

Benutzung setzt Inanspruchnahme einer der Funktionstasten voraus

Wer während der Autofahrt lediglich sein Handy in der Hand hält, begeht keine Ordnungswidrigkeit wegen einer verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt im Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO. Denn eine Benutzung liegt nur vor, wenn zumindest eine der Funktionstasten des Mobiltelefons in Anspruch genommen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte ein Amtsgericht einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 25 €, da er während eines Abbiegevorgangs sein in den Fußraum gefallenes Handy aufgehoben hatte. Das Gericht sah darin eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO. Gegen diese Entscheidung legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.04.2007
- 2 Ss OWi 227/07 -

Halten eines Handys ans Ohr spricht für verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt

Nichtbeachtung des Verbots begründet Geldbuße von 40 €

Hält ein Autofahrer während der Fahrt ein Handy an sein Ohr, so spricht dies für eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO. Dies rechtfertigt eine Geldbuße von 40 €, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2006 beobachtete ein Polizeibeamter einen Autofahrer, wie er während der Fahrt ein Handy mit seiner linken Hand an sein Ohr hielt. Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Autofahrer daraufhin wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt (§ 23 Abs. 1 a) StVO) zu einer Geldbuße von 40 €. Dagegen richtete... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.08.2009
- 83 Ss-OWi 63/09 -

Handyverbot beim Autofahren: Ans-Ohr-Halten eines Mobiltelefons zum Musikhören ist nicht erlaubt

Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a) StVO

Wer während des Autofahrens sein Handy ans Ohr hält, um Musik zu hören, verstößt gegen § 23 Abs. 1 a) StVO und begeht daher eine Ordnungswidrigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2008 hielt sich ein Autofahrer während des Fahrens ein Mobiltelefon ans Ohr, um Musik zu hören. Das Amtsgericht Köln sah darin ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a) StVO und verhängte eine Geldbuße von 40 €. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Autofahrers.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.08.2005
- 83 Ss-OWi 19/05 -

Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit

Bloßes Aufnehmen des Handys stellt keine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar

Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es an einem anderen Ort abzulegen, so liegt darin kein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO). Denn das bloße Aufnehmen stellt keine Benutzung des Handys im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer zu einer Geldbuße von 40 € verurteilt, weil er während der Fahrt sein Handy aufnahm, um es von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole zu legen. Das Amtsgericht sah darin ein Benutzen des Handys während der Fahrt und somit ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Gegen diese Entscheidung legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 27.08.2013
- 1 Ss Rs 26/13 (63) -

Beobachtung einer für die Nutzung eines Mobiltelefons typischen Handbewegung begründet keine Geldbuße wegen Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

Typische Handbewegung rechtfertigt nicht Annahme des Haltens eines Handys

Wird eine für die Nutzung eines Mobiltelefons typische Handbewegung beobachtet, rechtfertigt dies nicht die Annahme, der Autofahrer habe ein Handy in der Hand gehabt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Thüringen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beobachtete ein Polizeibeamter, wie ein Autofahrer während der Fahrt seine Hand Richtung Ohr bewegte und wieder zurück in Richtung Mittelkonsole bzw. Armaturenbrett. Der Polizeibeamte nahm aufgrund der beobachteten Handbewegung an, der Autofahrer habe ein Handy in der Hand gehabt. Daraufhin wurde gegen diesen eine Geldbuße von 40 € verhängt. Da der Autofahrer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.10.2013
- 3 RBs 256/13 -

Fahrverbot nach beharrlicher Pflichtverletzung durch verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Pkw

Auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhende Unrechtskontinuität rechtfertigt Fahrverbot

Gegen einen u. a. wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungs­widrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungs­widrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Rechtsbeschwerde des 27 Jahre alten Betroffenen aus Hannover gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lemgo zurückgewiesen.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Außendienst/Vertrieb beschäftigte Betroffene fuhr am 18.02.2013 mit seinem Pkw durch Bad Salzuflen und benutze während der Fahrt ein Mobil- oder Autotelefon, das er in der rechten Hand an das rechte Ohr hielt. Für diesen vorsätzlichen Verkehrsverstoß wurde er vom Amtsgericht mit einer Geldbuße von 80 Euro und einem... Lesen Sie mehr