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Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 02.09.2015
- S 18 SO 131/15 ER -
Behinderter Schüler hat auch für Nachmittagsangebot der offenen Ganztagsschule Anspruch auf Schulbegleiter
Schulbegleiter stellt Hilfe zu angemessener Schulbildung im Sinne der Eingliederungshilfeverordnung dar
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein behinderter Schüler auch für das Nachmittagsangebot einer offenen Ganztagsschule Anspruch auf Schulbegleiter hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 2005 geborene Antragsteller leidet an einer komplexen Muskelerkrankung mit schubförmigem Verlauf. Seinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Nachmittagsbetreuung in der offenen
SG bejaht Anspruch auf Schulbegleiter
Das Sozialgericht Gießen hat in seinem dem Eilantrag stattgebenden Beschluss ausgeführt, dass der Anspruch auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2015
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter einer Grundschülerin mit Down-Syndrom tragen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015
[Aktenzeichen: L 2 SO 3641/13]) - Stadt muss Kosten für den Besuch einer Privatschule im Fall eines Schülers mit Asperger-Autismus vorläufig übernehmen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2013
[Aktenzeichen: 12 B 1190/13, 12 A 1731/13])
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Dokument-Nr. 21578
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