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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2021
- OVG 5 S 17/20 -
Arzneimittelfirma unterliegt auch in zweiter Instanz gegen Arzneimittelaufsicht
OVG bestätigt die sofortige Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem sehr umfangreichen Verfahren die Beschwerde einer in Brandenburg ansässigen Arzneimittelfirma gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg hatte die der Firma erteilten Erlaubnisse zur
Arzneimittelsicherheit gebietet Sofortvollzug
Das Oberverwaltungsgericht sah die erhobenen Vorwürfe gegen die Antragstellerin bei summarischer Prüfung als bestätigt an. Es sei nicht auszuschließen, dass die Antragstellerin ihre Aktivitäten in vergleichbarem Umfang und mit ähnlichen Kooperationspartnern fortsetze. Deshalb überwiege im Rahmen einer Folgenabwägung im Hinblick auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29890
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