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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013
L 6 AS 130/13 -

Hartz IV-Anspruch gilt auch für EU-Bürger aus Rumänien

Ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat den ausnahmslosen Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger für europarechtswidrig erklärt und einer in Deutschland lebenden Familie mit rumänischer Staatsbürgerschaft Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zugesprochen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls, eine rumänische Familie mit einem Kind, wohnen seit 2009 in Gelsenkirchen und lebten zunächst von dem Erlös aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und von Kindergeld.

Jobcenter lehnt Antrag auf Erhalt von Grundsicherungsleistungen ab

Das beklagte Jobcenter lehnte den im November 2010 gestellten Antrag mit der Begründung ab, Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, könnten keine Grundsicherungsleistungen erhalten.

Leistungsausschluss widerspricht dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II) als europarechtswidrig angesehen. Es hat daher das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen aufgehoben und die beantragten Leistungen zuerkannt. Das Gericht ist - insofern noch weitergehend als frühere Entscheidungen anderer Senate des Landessozialgerichts - der Auffassung, dass der Leistungsausschluss in dieser ausnahmslosen Automatik dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot widerspreche (Art. 4 Verordnung EU 883/2004).

Unionsbürgerrichtlinie verlangt Solidarität des aufnehmenden Staates mit anderen Mitgliedstaaten

Soweit die so genannte Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38) den Mitgliedstaaten erlaube, einschränkende Regelungen zur Vermeidung von so genanntem Sozialtourismus vorzusehen, sei dies nicht in dieser im Sozialgesetzbuch II enthaltenen unbedingten und umfassenden Form möglich. Die Richtlinie verlange eine bestimmte Solidarität des aufnehmenden Staates Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten. Das erfordere unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit Regelungen, wonach abhängig von den individuellen Umständen Leistungen im Einzelfall jedenfalls ausnahmsweise möglich sein müssen. In dieser Auffassung sieht sich das Gericht durch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (vgl. EuGH Urteil vom 19.09.2013 C-140/12).

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2013
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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Kommentare (12)

 
 
Hubertus Kögler schrieb am 13.12.2013

Das ist doch der Aufruf an alle armen Rumänen sofort nach Deutschland zu fahren. Da bekommst du alles fürs Leben und musst nichts zurückzahlen. Wie lange soll das noch gut gehen. Deutschland muss bei solchen richterlichen Entscheidungen ingendwann Pleite gehen. Wenn das unter EU zu verstehen ist, dann war die damalige einsame Entscheidung der Politiker total falsch. Ein Volksentscheid wäre sinnvoll gewesen. Vielen Dank Herr Dr. Kohl!!!!

disagioFR schrieb am 03.12.2013

In erster Linie sehe ich mit der in der BRD herrschenden unkontrollierten Zu- und Einwanderungspolitik eine Ausbeutung unserer Sozialsysteme für Armutsflüchtlingen und Hassprediger aus aller Welt. Zu- und Einwanderung Ja. Jedoch unter den Maßstäben eines Kataloges, der einerseits die wirklich qualifizierten und lernwilligen Personen begrüßt andererseits, die unbegrenzten Abschöpfungen unserer Sozialkassen konsequent unterbindet. Die BRD kann und darf sich nicht als das Sozialamt für den Rest der Welt hervor tun, denn eine Leistungsüberschreitung des dt. Steuerzahlers ist der Beginn zur Armut im eigenen Land. Einreisebedingungen und das Aufenthaltsrecht in der BRD darf kein Persilschein für Sozialschmarotzer sein. Jeder Einwanderer sollte einem Katalog unterliegen, der einerseits den schulischen- wie beruflichen Voraussetzungen eines Facharbeiters oder zur schulischen Weiterbildung Fachhochschule oder Studium)entspricht. Eine der Grundvorausetzungen sollte das Beherrschen der dt. Sprache sein und die Verzichtserklärung Hartz 4 zu beantragen. Diese Voraussetzungen würden das Minimum eines Staates beanspruchen der die Headline ausgibt: "Zum Wohle des Staates!"

Wolfgang antwortete am 06.12.2013

Sarrazin hatte wohl recht mit seinem Satz.

Deutschland schafft sich ab.

Ich frage mich wieso unsere Rentner und auch Hartz4 Bezieher alles angerechnet bekommen und an der Armutsgrenze leben müssen und Menschen die in unser System nie etwas eingezahlt hatten bevorzugt werden.

Ich finde es ungerecht das unsere Steuer und Sozialgelder so verschwendet werden.

Wieso nimmt die EU Länder auf die es niemals schaffen sich und ihr Volk selbst zu ernähren.

Mein Kommentar hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun.

Der Mitarbeiter von der Arge hatte richtig entschieden.

Der Richter sollte sich einmal darüber informieren wie Bulgaren und Rumänen über unsere Großzügigkeit lachen.

Da heißt es das die Armut in Deutschland besser zu ertragen ist wie im eigenen Land.

Mathias schrieb am 02.12.2013

Wenn das wirklich war ist dann darf sich die Politik nicht wundern wenn auch der "brave Mann" den Stein erhebt und ihn gegen die "Demokraten" wirft. Wir werden dann auch Zustände wie sie zur Zeit in Thailand herrschen, in unserem geliebten Deutschland bekommen.

Steht auf und demonstriert, bis wir aus dieser Europäischen Union rausfliegen.

Georg schrieb am 02.12.2013

Alle, die haben wollen und nichts dafür tun möchten, holen wir nach Deutschland rein. Alle, die etwas dafür getan haben, dass sie jetzt etwas haben wollen, schmeißen wir raus. Alle, die etwas dafür tun, obwohl sie künftig gar nichts davon bekommen, binden wir in Deutschland an. Warum sind wir nur so dämlich und nehmen das klaglos hin ??

Ottmar schrieb am 02.12.2013

Ich habe 50 Jahre in die Renten Versicherung eingezahlt und habe 4,2% Abzüge weil ich schon mit 64 in Rente gegangen bin,so sieht soziale Gerechtigkeit aus !!!

Petra schrieb am 02.12.2013

Wen sollen wir den noch durchfüttern? Aber für die eigenen Rentner, welche 40 Jahre und mehr in Deutschland gearbeitet haben und Steuern gezahlt haben, ist nicht mal eine richtige Grundsicherung drin.

Jorsch schrieb am 02.12.2013

und wieder sind wir die Zahlmeister?!

EU = Austreten oder rauswerfen lassen, ganz egal aber bitte schnell, bevor die Sozialschmarotzer alle da sind.

monic schrieb am 02.12.2013

Ich fasse es nicht! Unser hart erarbeitetes Sozialsystem kann jeder aus der Eu nutzen.

Warum verpflichtet dann nicht die EU jedes Land dazu so ein Sozialsystem aufzubauen, dann gäbe es in der Eu eine Gerechtigkeit und keiner brauchte mehr nach Deutschlad zu kommen wegen der Sozialleistung. Das würde für Gleichheit in der EU sorgen.

John Weihn schrieb am 02.12.2013

Herr Steiner das ist auch meine Meinung.

E.Steiner schrieb am 02.12.2013

Die Bundesregierung sollte endlich ein Gesetz gegen Sozialschmarotzertum auch von EU Bürgern verabschieden und sich dann, mit Großbritannien gemeinsam, aus der EU werfen lassen.

Ich weiß jetzt schon ganz genau, wen ich bei der nächste EU Wahl wähle.

A.Holländer antwortete am 02.12.2013

Es ist auch meine Meinung!!!

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