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Landgericht Braunschweig, Urteil vom 07.02.1985
- 4 O 524/84 -
Bei einem Hauskauf wird zugleich das Heizöl mitgekauft
Heizöl gilt als Zubehör zum verkauften Hausgrundstück
Da das in einem Tank befindliche Heizöl als Zubehör (§ 97 BGB) des Grundstücks gilt, wird es mit dem Grundstückskauf mitgekauft. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Kaufvertragsparteien nach einem
Heizöl wurde mitgekauft
Das Landgericht Braunschweig stellte fest, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2013
Quelle: Landgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16742
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