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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.10.2019
- 206 StRR 1013/19 und 206 StRR 1015/19 -
Containern: Bayerisches Oberstes Landgericht bestätigt Verurteilung wegen Diebstahls
Lebensmitteln standen trotz Aussonderung zur Abholung durch Entsorgungsunternehmen im Eigentum des Supermarktes
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung zweier Frauen, die weggeworfene Lebensmittel aus einem verschlossenen Container eines Supermarktes entnommen hatten, bestätigt.
Im zugrunde liegenden Verfahren begaben sich Franziska S. (26) und Caroline K. (28) nach den Feststellungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck in die Anlieferzone der Firma Edeka in Olching. Dort öffneten sie mit Hilfe eines mitgebrachten Vierkantschlüssels einen versperrten
AG verurteilt Angeklagte wegen Diebstahls
Mit Urteil vom 30. Januar 2019 sprach das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Angeklagten wegen Diebstahls schuldig. Die Angeklagten wurden verwarnt. Zugleich wurde eine Geldstrafe von 225 Euro (15 Tagessätze zu je 15 Euro) vorbehalten.
Entwendete Lebensmittel standen zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka
Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet. Mit seiner Entscheidung bestätigte der Senat die Verurteilung der Angeklagten wegen Diebstahls. Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass die entwendeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2019
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27961
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