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Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 26.02.2014
- 20 C 1185/13 -
Wohnungsinhaber muss Gasnetzbetreiber keinen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers benennen
Gasnetzbetreiber ist dagegen zur Benennung von Terminen verpflichtet
Beabsichtigt ein Gasnetzbetreiber den Austausch eines Gaszählers in einer Wohnung, so ist er verpflichtet einen Termin vorzugeben. Demgegenüber ist der Anschlussnutzer nicht zur Benennung eines Termins verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Keine Pflicht des Wohnungsinhabers zur Benennung eines Termins
Das Amtsgericht Dieburg entschied, dass ein Anschlussnutzer nicht dazu verpflichtet sei, einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2015
Quelle: Amtsgericht Dieburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20727
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