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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gaszähler“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2022
- 26 U 3/22 -

Streit über Umfang des Gasverbrauchs: Gasversorger muss Installation eines funktionierenden Zählers und ordnungsgemäße Ablesung beweisen

Eichung des Zählers und keine Hinweise auf Fehlfunktion begründet Anscheinsbeweis für richtige Anzeige des Gasverbrauchs

Besteht Streit über den Umfang des Gasverbrauchs, so trifft dem Gasversorger die Beweislast dazu, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Gaszähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Ist der Zähler noch geeicht und hat eine Prüfung keine Hinweise auf eine Fehlfunktion ergeben, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Gasverbrauch richtig angezeigt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand vor dem Landgericht Wuppertal seit dem Jahr 2020 Streit über die Rückzahlung gezahlter Entgelte für die Versorgung mit Gas. Die Klägerin behauptete, dass wegen eines gravierenden Defektes des Gaszählers der Verbrauch für die Jahre 2015 bis 2017 unzutreffend angezeigt worden sei. Die Beklagte bestritt dies. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten für die Gasversorgung gemäß § 18 Abs. 1 GasGVV zu. Bei einem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 26.02.2014
- 20 C 1185/13 -

Wohnungsinhaber muss Gasnetzbetreiber keinen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers benennen

Gasnetzbetreiber ist dagegen zur Benennung von Terminen verpflichtet

Beabsichtigt ein Gasnetzbetreiber den Austausch eines Gaszählers in einer Wohnung, so ist er verpflichtet einen Termin vorzugeben. Demgegenüber ist der Anschlussnutzer nicht zur Benennung eines Termins verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Gasnetzbetreiber wollte den Gaszähler in einer Wohnung austauschen. In diesem Zusammenhang forderte er die Wohnungsinhaber auf, einen Termin zu benennen. Dieser Aufforderung kamen sie aber nicht nach, sodass der Gasnetzbetreiber schließlich Klage erhob.... Lesen Sie mehr




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