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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2015
- 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14 -
Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in Friedhofssatzung unwirksam
Zertifikate über Grabsteinherstellung ohne ausbeuterische Kinderarbeit nicht vertrauenswürdig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, rechtswidrig und daher unwirksam ist.
Mit seiner Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sein Urteil vom 29. April 2014, mit dem er eine vergleichbare Vorschrift in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl für unwirksam erklärt hatte. In diesem Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer
Effektive Nachweismöglichkeiten über Grabsteinherstellung ohne ausbeuterische Kinderarbeit nicht gegeben
Im Anschluss daran legt der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Stuttgarter Friedhofssatzung dar, dass weiterhin keine ausreichenden Nachweismöglichkeiten bestünden. Insbesondere sei eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate über Grabsteine, die ohne ausbeuterische
Hinweis:
§ 15 Absatz 3 Bestattungsgesetz wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 26. Juni 2012 (Gesetzblatt S. 437) angefügt. Die Vorschrift lautet:
"In Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen kann festgelegt werden, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit – Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Verfassungsbeschwerde der Stadt Nürnberg
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, sonstiges vom 07.10.2011
[Aktenzeichen: Vf. 32-VI-10]) - Friedhofssatzung darf kein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit vorsehen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014
[Aktenzeichen: 1 S 1458/12])
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Dokument-Nr. 21139
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