Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 23.04.2009
- 1 K 1721/08 -
Prostitution verboten - Kein Bordell für Ortschaften mit weniger als 35.000 Einwohnern
VG Stuttgart erklärt Prostitutionsverbot von 1976 für auch heute noch gültig
Laut Prostitutionsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg von 1976 ist es in einen Ort, der unter 35.000 Einwohner hat, nicht gestattet der Prostitution nachzugehen oder Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe zu führen. Daher hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage eines Bordellbetreibers einer Stadt mit ca. 22.000 Einwohnern abgewiesen.
Der Bordellbetreiber klagte, weil ihm das Betreiben eines bordellartigen Betriebes untersagt wurde. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 23.04.2009 die Klage abgewiesen, weil der Betrieb gegen die Prostitutionsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg von 1976 verstößt. Dieses Prostitutionsverbot hat auch noch heute seine Gültigkeit.
Bordellbetrieb zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes untersagt
Ein Wohnungseigentümer hatte in einer im Nordosten Baden-Württembergs gelegenen Stadt mit ca. 22.000 Einwohnern seit Februar 2007 Zimmer an
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 24.04.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7817
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7817
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.