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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 07.05.2008
- 1 K 924/07.NW -
Subventionen im Obst- und Gemüseanbau: nachträgliche Kürzungen der Anbaugenehmigungen rechtmäßig
Die nachträglichen Kürzungen der im Jahr 2006 den pfälzischen Landwirten für den Erhalt von Subventionen erteilten Genehmigungen für den Obst- und Gemüseanbau sind rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Musterverfahren für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle entschieden.
Geklagt hatte ein Landwirt, in dessen Betrieb hauptsächlich Obst, Gemüse und Speisekartoffeln angebaut werden. Nach dem Inkrafttreten der Europäischen Agrarreform benötigte er eine spezielle Genehmigung, um hierfür Subventionen zu erhalten. Diese Genehmigung durfte nur im Rahmen des für Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden regionalen Kontingents erteilt werden. Nachdem irrtümlich durch die Landwirtschaftsbehörden mehr Genehmigungen als vorhanden ausgegeben worden waren, setzen sie die erteilten Genehmigungen später auf die maximal zulässige Obergrenze herab.
Der Kläger legte gegen die ihm gegenüber vorgenommene Kürzung zunächst Widerspruch ein. Da dieser keinen Erfolg hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Klage und berief sich auf Vertrauensschutz.
Die Richter haben die Klage abgewiesen: Der Betroffene könne nicht darauf vertrauen, bei Überschreitung der maßgeblichen Obergrenze keiner nachträglichen Kürzung ausgesetzt zu sein. Die Annahme, zum Obst- und Gemüseanbau künftig auch solche Genehmigungen nutzen zu dürfen, die unter Überschreitung des Kontingents erteilt worden seien, sei rechtlich nicht geschützt. Dies ergebe sich aus der Zugehörigkeit der subventionierten Landwirte zu einer gesetzlichen Verteilungsgemeinschaft, in welcher die Ansprüche der einzelnen Landwirte von vornherein kraft Gesetzes anteilig auf das jeweilige Kontingent beschränkt seien.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/2008 des VG Neustadt vom 02.06.2008
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Dokument-Nr. 6147
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