Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 28.03.2017
- 1 A 1108/14 MD -
Facebook-Nutzerin muss Verwaltungskosten für Absage einer als "öffentlich" eingestellten Veranstaltung tragen
Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party" gescheitert
Eine Facebook-Nutzerin, die eine Veranstaltung als "öffentlich" im Sozialen Netzwerk einstellt, darf zu Recht von der Stadt zur Erstattung der angefallenen Verwaltungskosten für die Untersagung der Durchführung und Teilnahme an der Veranstaltung herangezogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im September 2012 auf der Internetplattform "Facebook.com" zur
Stadt verlangt Verwaltungskosten in Höhe von 2.500 Euro erstattet
In der Folgezeit erließ die beklagte Landeshauptstadt Magdeburg eine Allgemeinverfügung, mit der sie die Durchführung und Teilnahme an dieser
Klägerin wurde zu Recht zur Zahlung der Verwaltungskosten herangezogen
Die auf Aufhebung dieses Kostenbescheides gerichtete Klage der Klägerin blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied, dass die Klägerin zu Recht zur Zahlung der Verwaltungskosten herangezogen worden ist. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, mit der Einstellung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24047
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24047
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.