wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 14. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.06.2016
5 K 461/16.KO -

Kein Anspruch auf Fahrt­kosten­erstattung bei grobem Missverhältnis zwischen Verfahrens­gegenstand und Verfahrenskosten

Verfahrens­beteiligte sind verpflichtet, Verfahrenskosten nach Möglichkeit niedrig zu halten

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Reisekosten dann nicht geltend gemacht werden können, wenn sie in einem Missverhältnis zu der persönlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung des Rechtsstreits für die Partei stehen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich zunächst in einem Widerspruchsverfahren erfolgreich gegen eine Geldforderung der Verwaltung in Höhe von fünf Euro gewehrt. Die Verfahrenskosten wurden der unterlegenen Stadt auferlegt. Daraufhin machte der Kläger, der damals in München lebte, Fahrtkosten für die Teilnahme an dem Termin in Höhe von rund 300 Euro geltend. Dies lehnte der beklagte Landkreis mit der Begründung ab, dass der Kläger den Verbilligungsgrundsatz nicht beachtet habe. Danach habe jeder Verfahrensbeteiligte die Pflicht, die Verfahrenskosten nach Möglichkeit niedrig zu halten. Mit Blick auf den Streitwert von fünf Euro hätte ein verständiger Widerspruchsführer auf die Teilnahme an dem Termin vor dem Kreisrechtsausschuss verzichtet.

Kläger sieht sich keiner Schuld bewusst

Dagegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage. Als Verfahrensbeteiligter habe er das Recht, seine Angelegenheit bestmöglich zu verteidigen. Im Termin vor dem Kreisrechtsausschuss habe er ein Missverständnis der Vorsitzenden bereinigen können und so einen falschen Widerspruchsbescheid verhindert. Dadurch seien weitere Kosten vermieden worden. Seine Kosten habe er so niedrig wie möglich gehalten. So habe er unter anderem keinen Anwalt beauftragt. Wegen des niedrigen Streitwerts hätte die Verwaltung das Verfahren auch einstellen können. Dann wäre der Termin nicht notwendig gewesen.

VG verweist auf grobes Missverhältnis zwischen Verfahrensgegenstand und Verfahrenskosten

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass dem Kläger kein Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Fahrtkosten zusteht. Zwar stehe der obsiegenden Partei in einem Widerspruchsverfahren grundsätzlich auch die Erstattung der Reisekosten zu einem Termin vor dem Kreisrechtsausschuss zu. Eine Ausnahme davon sei in der Rechtsprechung allerdings dann anerkannt, wenn die geltend gemachten Reisekosten in einem Missverhältnis zu der persönlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung des Rechtsstreits für die Partei stünden. Maßgebend seien insoweit die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Danach sei im vorliegenden Fall von einem groben Missverhältnis zwischen Verfahrensgegenstand und Verfahrenskosten auszugehen. Es handele sich um eine Bagatellstreitigkeit über fünf Euro, der nahezu das 60-fache an Verfahrenskosten gegenüberstünde. Bei Anlegung eines objektiven Maßstabs und aus der Perspektive eines ökonomisch denkenden Verfahrensbeteiligten stehe dies außer Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrens.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fahrtkosten | Fahrkosten | Reisekosten | Missverhältnis von... | Streitwert | Verfahren

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22849 Dokument-Nr. 22849

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22849

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?