Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 05.09.2022
- 2 L 772/22.KO -
Stellenbesetzungsverfahren darf nicht willkürlich abgebrochen werden
Stellenbesetzungsverfahren muss wegen ungenügender Begründung fortgesetzt werden
Bricht ein Dienstherr ein Besetzungsverfahren für eine Beamtenstelle ab und stellt sich diese Entscheidung als willkürlich dar, ist das Besetzungsverfahren fortzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einem Eilantrag einer Stellenbewerberin statt.
Die Antragsgegnerin, die Deutsche Telekom AG, hatte ein
Darlegung von personalwirtschaftlichen bzw. organisationsrechtlichen Gründen
Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Entscheidung der Antragsgegnerin, das
Stellenbesetzungsverfahren ist unter Einbeziehung der Antragstellerin fortzusetzen
An einer diesen Anforderungen genügenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32252
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32252
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.