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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 07.11.2018
- 7 A 5658/17 und 7 A 6876/18 -
Pflichtmitgliedschaft für Gesundheits- und Krankenpflegerin in Pflegekammer Niedersachsen nicht zu beanstanden
Niedersächsisches Pflegekammergesetz verfassungsgemäß
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in der gesetzlich im Jahr 2017 eingerichteten Pflegekammer Niedersachsen nicht zu beanstanden ist.
Im zugrunde liegenden Fall blieb die Klage einer Gesundheits- und
Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer und Beitragspflicht verstößt nicht gegen Grundrechte
Das Verwaltungsgericht Hannover kam zu dem Schluss, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber mit dem Erlass des Gesetzes innerhalb der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz gehandelt hat und die
Auch Klage einer als Fallmanagerin beschäftigten Gesundheits- und Krankenpflegerin gegen Pflichtmitgliedschaft erfolglos
Auch die Klage einer in einem niedersächsischen Krankenhaus als sogenannte Fallmanagerin beschäftigten ausgebildeten Gesundheits- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer ist verfassungsgemäß
(Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 02.07.2008
[Aktenzeichen: 1 A 223/06]) - Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammer: Verfassungsbeschwerden erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 12.07.2017
[Aktenzeichen: 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13])
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Dokument-Nr. 26682
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