wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 26.03.2021
4 B 48/21 -

Verwaltungsgericht gibt Antrag auf Höherstufung bei der Impfpriorisierung teilweise statt

Antragsteller hat keinen Anspruch auf sofortige Impfung aber auf Höherstufung bei der Impfpriorisierung

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Beschluss vom 26.3.2021 einem Antrag teilweise stattgegeben, mit dem ein schwerkranker Antragsteller eine sofortige Impfung gegen das Covidvirus erreichen wollte

Der Antragsteller leidet ausweislich vorgelegter ärztlicher Atteste an fortschreitendem Muskelschwund (Muskeldystrophie), einer Muskelschwäche sowie einer schweren Ateminsuffizienz. Die Folge davon ist eine fortgeschrittene Lähmung aller vier Extremitäten. Es besteht die Notwendigkeit einer die Spontanatmung unterstützenden künstlichen Beatmung mittels Atemmaske. Zudem benötigt der Antragsteller aufgrund eines schwachen Hustenstoßes einen Husten-Assistenten zur Reinigung der Atemwege. Aus ärztlicher Sicht besteht ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der Grunderkrankung. Zudem ist der Antragsteller pflegebedürftig und auf den Kontakt mit Pflegekräften angewiesen ist, wobei es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Eigenschutz zu tragen. Der Antragsteller kann sich demnach gerade nicht durch die Absonderung von anderen Personen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus selbst schützen. Mit diesem Krankheitsbild gehört der Antragsteller zur Impfgruppe mit hoher Priorität nach der Coronaimpfverordnung, nicht zur höchsten. Mit seinem bei Gericht gestellten einstweiligen Rechtsschutzantrag wollte der Antragsteller die Verpflichtung des Nds. Sozialministeriums erreichen, ihn sofort zu impfen bzw. eine solche Impfung sicherzustellen.

Kein Anspruch auf sofortige Impfung

Den auf sofortige Impfung gerichteten Antrag hat das Gericht mangels Anspruchsgrundlage abgelehnt. Es hat dem Antragsteller jedoch einen Anspruch darauf zuerkannt, bei der Vergabe eines Impftermins gleichberechtigt mit den Personen der höchsten Priorität (z.B. über 80-Jährige und bestimmtes medizinisches Personal) berücksichtigt zu werden. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen auf die Regelung abgestellt, die der Impfpriorisierung zugrunde liegt. Dies ist § 20 i Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB V, Gesetz über die Gesetzliche Krankenversicherung. Danach wird das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt zu bestimmen, dass Versicherte Anspruch auf bestimmte Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe haben, im Fall einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus insbesondere dann, wenn sie aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, wenn sie solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen oder wenn sie in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.

Gleichsetzung mit höchster Kategorie bei schwerer Grunderkrankung

Die ausnahmslose Zuordnung der Krankheitsfälle, die einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf erwarten ließen zu der Impfgruppe mit hoher Priorität verstoße in diesem Einzelfall gegen die gesetzgeberische Wertung in § 20 i Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a) SGB V. Jedenfalls wenn, wie im vorliegenden Fall, die Vorerkrankung so schwer sei, dass bei der Person ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus bestehe, z.B. weil die Erkrankung besonders weit fortgeschritten ist und die erkrankte Person zudem auf Pflege angewiesen ist, dann müsse eine Gleichbehandlung mit den über 80-Jährigen erfolgen. Dies erfordere auch die staatliche Fürsorgepflicht nach Art. 2 GG. Sie schließe es aus, in der Impfreihenfolge diejenigen, die aufgrund individueller Umstände ganz konkret am wahrscheinlichsten mit dem Tod bedroht sind, hinter Personen einzuordnen, für die das nur aufgrund abstrakter Annahmen wie beispielsweise ein hohes Alter gelte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30078 Dokument-Nr. 30078

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30078

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung