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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 25.02.2021
- 4 L 636/21.GI -
Gartenmarkt in Haiger darf weiterhin für Privatkunden geöffnet bleiben
VG Gießen zur Öffnung von Gartenmärkten mit angeschlossenem Baumarkt
Das Verwaltungsgerichts Gießen hat entschieden, dass eine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch den Lahn-Dill-Kreis verfügte Anordnung zur Schließung eines in Haiger (Lahn-Dill-Kreis) betriebenen und für Privatkunden geöffneten Gartenmarktes rechtswidrig ist, sodass der Markt weiterhin geöffnet bleiben darf.
Die Inhaberin dieses Marktes und Antragstellerin des Verfahrens betreibt bundesweit Bau- und Gartenmärkte. Bei dem in Haiger unterhaltenen Bau- und
Tatsächliche Gegebenheiten vor Ort entscheidend
Nach § 3 a Abs. 1 der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29911
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