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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016
- 9 K 1253/15 u. a. -
Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum zu Führerscheinverlust
VG Gelsenkirchen bestätigt Cannabis-Grenzwert für Führerscheinentzug
Führerscheininhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die sogenannte Grenzwertkommission, ein fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät und von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet worden ist, hatte im September 2015 einen
Gericht sieht keinen Anlass zur Abweichung von bisheriger Bewertung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden. Nach Anhörung des Vorsitzenden der Grenzwertkommission konnte sich das Verwaltungsgericht der der Empfehlung zugrundeliegenden Argumentation der Kommission aus juristischer Sicht nicht anschließen und sah keinen Anlass zur Abweichung von der bisherigen Bewertung, eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit weiterhin schon ab dem Wert von 1,0 ng THC/ml anzunehmen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Führerscheinentzug: THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum zu
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 9 L 592/12]) - Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Drogenkonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 2 L 103/10 und 2 L 215/10 (vom 27.05.2010)])
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Dokument-Nr. 22123
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