wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2007
1 E 4355/06(V) -

Schweizer Bank darf Kredite in Deutschland nur mit Erlaubnis nach Kreditwesengesetz vergeben

Schweizer Fidium Finanz AG unterliegt erneut mit Klage gegen Bafin

Eine Bank, die in Deutschland Geldgeschäfte machen möchte, muss sich der deutschen Finanzaufsicht unterwerfen. Dies gilt auch, wenn die Bank ihren Firmensitz im Ausland hat, urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Damit obsiegte die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) gegen die Schweizer Internetbank Fidium Finanz AG.

Die Klägerin hat ihren Firmensitz in der Schweiz (Kanton St. Gallen) und betreibt von dort aus eine gewerbsmäßige Kreditvergabe an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen, ohne im Besitz einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihr dies untersagt, weil sie die erforderliche Erlaubnis für derartige Kreditgeschäfte nicht besitzt.

Die Klägerin ist der Auffassung, sie könne diese Kreditvergabegeschäfte ohne Erlaubnis betreiben, weil die einschlägige Vorschrift des Kreditwesengesetzes auf das Betreiben von Finanzdienstleistungen im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, abstelle. Sie hingegen betreibe ihre Geschäfte vom Ausland aus, weil ihr Firmensitz in der Schweiz sei.

Das Verfahren war vom hiesigen Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung zur Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Rechtsfragen vorgelegt worden. Der Europäische Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass sich ein in einem Drittland ansässiges Unternehmen (hier: Schweiz) nicht auf die auf den Bereich der EU beschränkte Dienstleistungsfreiheit berufen kann.

Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat die Klage gegen die Untersagungsverfügung der Bafin abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen darauf abgestellt, dass sich – unabhängig von dem Firmensitz – die Geschäftstätigkeit der Klägerin überwiegend im Inland auswirke, insbesondere sich ihre Kunden in der Bundesrepublik Deutschland befänden, so dass von einem Betreiben einer Finanzdienstleistung im Inland im Sinne von § 32 Kreditwesengesetz auszugehen sei.

§ 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz lautet auszugsweise:

„Wer im Inland gewerbsmäßig (…) Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. …“

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/07 des VG Frankfurt am Main vom 05.07.2007

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Kapitalanlagenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4496 Dokument-Nr. 4496

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4496

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung